Einschulungstermine für hörbehinderte Kinder

Trier. (red) Alle Kinder, die vor dem 31. August 2008 sechs Jahre werden, müssen nach der Schulordnung zwischen dem 3. und dem 14. September für den Schulbesuch angemeldet werden. Bei hörbehinderten Kindern kann dies an der zuständigen Grundschule oder auch direkt an der Wilhelm- Hubert-Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige, Am Trimmelter Hof 201, 54296 Trier, Telefon 0651/910350 erfolgen.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.Anmeldungen werden von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr oder auch außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Die Anmeldung schwerhöriger Kinder für den Besuch der Realschule für Schwerhörige erfolgt im Februar 2008.

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