Meldepflicht bleibt

TRIER. (red) Die Meldepflicht nach der Gefahrenabwehrverordnung "Gefährliche Hunde" vom 30. Juni 2000 für American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, bleibt auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde bestehen.

In dem Urteil hat das Gericht das Einfuhr- und Verbringungsverbot für gefährliche Hunde bestätigt und die Festlegung von Rassenlisten als verfassungskonform erklärt. Darauf weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hin. Nähere Auskünfte: Bernhard Kuhn, Telefon 0651/9494-812; E-Mail: Bernhard.Kuhn@add.rlp.de.

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