Acht Windkraftflächen in sechs Gemeinden

Newel · Gepäck und Getränke haben ausreichend zur Verfügung gestanden, damit die Teilnehmer eine Marathon-Sitzung zum Thema Windkraft in der Verbandsgemeinde Trier-Land überstehen. Geplant sind acht Flächen in sechs Gemeinden.

Newel. Windkraftfläche für Windkraftfläche arbeitet Rechstanwalt Wolfgang Henseler, der die VG Trier-Land berät, in seinem Vortrag ab. Dabei erfahren die Politiker und Interessierten unter anderem, dass zwei der drei geplanten Flächen bei Zemmer wegfallen, da sie innerhalb von Wasserschutzzonen liegen. Solche Schutzgebiete sind auch der Grund, warum das heftig diskutierte Gebiet bei Kordel (der TV berichtete) komplett gestrichen worden ist.
Eine Fläche bei Welschbillig-Ittel liegt ebenfalls in der Nähe einer Trinkwasserquelle. Doch sind die Erkenntnisse der zuständigen Wasserbehörde jedoch laut Rechtsanwalt Henseler so alt, dass diese nicht reichen, um eine Windkraftnutzung auszuschließen. Henseler: "Damit ist nicht gesagt, dass dort Windräder gebaut werden können." Denn die Fortschreibung des Flächennutzungsplans zeigt nur die Flächen, auf denen nach Anwendung aller Kriterien wie Mindestabstände oder der Herausnahme schützenswerter Gebiete Windkraftnutzung grundsätzlich möglich ist. Erst im Rahmen der konkreten Genehmigung für Anlagen wird dann geklärt, ob beispielsweise nicht vielleicht doch noch ein Haselhuhn dort brütet. Ebendiese kleinen und scheuen Waldvögel, die sich in strukturreichen Laub- und Mischwäldern heimisch fühlen, sind es, die die Windkraftfläche auf Franzenheimer Gemarkung kräftig hat schrumpfen lassen. Ein großer Bereich in der Nähe des Mattheiser Walds ist weggefallen.
Nahezu unverändert gegenüber früheren Planungen bleiben Gebiete am Nordrand der Verbandsgemeinde bei Ralingen und eines bei Igel-Liersberg unweit der A 64. Kurzerhand aus dem bestehenden Flächennutzungsplan übernommen werden die bestehenden Gebiete bei Trierweiler und in der Nähe des Helenenbergs bei Welschbillig.
Der Verbandsgemeinderat hat dieser Gebietskulisse bei einer Gegenstimme zugestimmt.
Damit geht es nun in die nächste Runde. Der Plan wird denn Ortsgemeinderäten vorgelegt. Mindestens die Hälfte der insgesamt elf verbandsangehörigen Gemeinden muss zustimmen. Weitere Voraussetzung: In den Gemeinden, die zustimmen, müssen "mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen". Im Fall Trier-Land sind das 14 600 Bürger.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion muss genehmigen, dass die Verbandsgemeinde Trier-Land von den bisherigen Flächen für Windkraftnutzung abweicht. Zudem muss die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Vorstellungen zustimmen. har

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