Windkraftverfahren: Verein Gegenwind reicht Untätigkeitsklage gegen Verbandsgemeindeverwaltung Schweich ein

Fell/Riol/Schweich · Der Streit um die geplanten Moselwindräder wird nun auch vor Gericht ausgetragen. Der Verein Feller Gegenwind hat eine Untätigkeitsklage gegen die Verbandsgemeinde Schweich beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht.

 Die Gebiete Wiltingen, Pellingen und nordöstlich des Konzer Tälchens sollen die Vorrangflächen für Windkraft bleiben, wie diese Windräder in Pellingen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Die Gebiete Wiltingen, Pellingen und nordöstlich des Konzer Tälchens sollen die Vorrangflächen für Windkraft bleiben, wie diese Windräder in Pellingen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (VE._) ("TV-Upload Vetter"

Fell/Riol/Schweich. Seit Monaten kämpfen drei Bürgerinitiativen - der Verein Feller Gegenwind, die Interessengemeinschaft (IG) Rioler Bürger und die IG Windkraft Mehring - gegen Windräder, die auf den Moselanhöhen in der Verbandsgemeinde (VG) Schweich geplant sind. Im Wesentlichen konzentriert sich deren Kritik auf Mängel im Flächenutzungsplanverfahren. Die Änderung des Flächennutzungsplans, mit dem die VG Schweich Vorrang- und Ausschlussflächen für die Windkraftnutzung festlegt, hatte der VG-Rat am 7. Dezember 2015 mehrheitlich beschlossen (der TV berichtete).

Die VG-Verwaltung mit Bürgermeisterin Christiane Horsch (CDU) an der Spitze komme ihrer Rolle als neutrale Instanz nicht nach, sie informiere einseitig und vertraue Gutachten, die von den Investoren bezahlt worden seien, sagt Erwin Britz vom Verein Feller Gegenwind. Der Anwalt der Gegenwindler, Clemens Antweiler, hatte mit Schreiben vom 11. März und 11. April Einsicht in die Verfahrensunterlagen der VG Schweich gefordert. Dabei berief er sich auf das Landestransparenzgesetz. "Wir wollen prüfen, ob bei der Offenlage der Pläne alle Infos zugänglich gemacht wurden", begründet Britz das Vorgehen. Als die von den Gegenwindlern beauftragte Kanzlei am 22. Juni noch keine Antwort aus dem Rathaus bekommen hatte, reichte sie eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Trier ein.

Wolfgang Deutsch, Sprecher der VG Schweich, hat dem Gericht inzwischen eine Stellungnahme zur Klage zukommen lassen. Dass das Anwaltsschreiben so lange unbeantwortet blieb, habe an einem Urlaub des Sachbearbeiters gelegen und daran, dass der Vorgang falsch abgelegt und dadurch versehentlich nicht weiter bearbeitet worden sei.Landrat irritiert mit Aussage


Im Übrigen, so Deutsch, könne aus dem Landestransparenzgesetz nicht abgeleitet werden, dass der 25 Aktenordner umfassende Vorgang komplett zur Verfügung gestellt werden müsse. Ein gesetzlicher Anspruch bestehe nur hinsichtlich der Pläne und Umweltinformationen, und diese seien den Klägern hinlänglich bekannt. Der Vorsitzende des Vereins Feller Gegenwind, Helmut Schneiders (SPD), sei auch Mitglied des Verbandsgemeinderats Schweich und habe in dieser Funktion auch die Informationen erhalten. Außerdem, so Deutsch, befinde sich die elektronische Plattform, mit der das Land dem Transparenzgesetz entsprechen wolle, noch im Aufbau. Die Verwaltung bietet den Gegenwindlern aus Fell jetzt an, die Unterlagen in ihrem Rathaus in Schweich einzusehen.

Für Irritationen und einen Brief an Landrat Günther Schartz (CDU) hat bei den Bürgerinitiativen von der Mosel eine Information gesorgt, die kürzlich durch ein Erläuterungspapier zu einer Windkraft-Sitzung des VG-Rats Trier-Land publik wurde. Danach soll Schartz bei einem Treffen mit Bürgermeistern aus Trier-Land, Schweich und Konz zugesagt haben, dass der Kreis ab sofort keine weiteren umfangreichen Untersuchungen verlangen werde (siehe Extra).Extra

Der Pressesprecher des Kreises, Thomas Müller, hat auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt, dass die Kreisverwaltung "keine neuen Gutachten und Voruntersuchungen mehr von den Verbandsgemeinden anfordert". Angesichts des vorgegebenen Zeitplans, dass die Verbandsgemeinden bis Ende des Jahres ihre Flächennutzungspläne zur Windkraft abgeschlossen haben sollen, wären neue Nachforderungen nicht zumutbar, so Müller. Im Übrigen biete ja noch die Einzelfallgenehmigung der Windräder Möglichkeiten, ergänzende Gutachten oder Nachprüfungen einzufordern. alf

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