Er will doch nur pflanzen

Leiwen/Köwerich · Mit seinen Weinen hat Heinz Schneider jede Menge Preise gewonnen. Nicht so erfolgreich ist der Leiwener Winzer bei Prozessen, die er gegen eine Kiesfirma und den Landkreis führt. Es geht um rekultivierte Weinbergflächen, Pachtverträge, Sondermüll und eine Entschädigungsforderung in Millionenhöhe.

Leiwen/Köwerich. Weinbauer Heinz Schneider möchte, dass seine 2,3 Hektar großen Parzellen am Köwericher Kapellchen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Und zwar so, dass er Reben anpflanzen und später Trauben ernten kann. Der Vorbesitzer hatte das Land im Jahr 2000 an die Firma Wey (Rivenich) verpachtet. Die hat dort Kies abgebaut, die Erlaubnisbescheide kamen von der Kreisverwaltung. Als Gegenleistung erhielt Schneider weitere Grundstücke von Wey - stillgelegtes Abbauland.

Die Vorwürfe des Winzers: Seit mehr als zehn Jahren ist der Leiwener Winzer vor Gericht, weil seiner Meinung nach die Abbauflächen nicht vereinbarungsgemäß rekultiviert worden sind. Wey habe nicht genügend Boden aufgefüllt, zudem sei dieser zu stark verdichtet; Reben könnten darauf nicht gedeihen. Schwerer wiegt ein anderer Vorwurf: Es sei Sondermüll in die Gruben gefahren worden; dunkler, stark nach Öl riechender "Schmodder".
Schneider erstattete Anzeige und brachte zwei Plastiktüten mit besagtem Material zur Kripo Trier. Die Umweltreferate von Stadt Trier, Kreis und Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord schalteten sich ein. Es wurde spekuliert, es handele sich bei dem kontaminierten Boden um Aushub einer Baustelle in der Trierer Bruchhausenstraße, auch von Aushub aus einem verlandeten Moselarm war die Rede. Schneider sagt, er habe einen LKW-Fahrer einer Firma, die im Auftrag von Wey tätig war, zur Rede gestellt. Dieser Mann habe ihm gesagt, mit seiner Fuhre sollte ein Becken des Trierer Hafens verfüllt werden. Als man die Ladung dort nicht angenommen habe, sei er zur Kiesgrube nach Köwerich gefahren.

Das sagen die Experten: Der Fall ist äußerst vertrackt: Ein vom Landgericht Trier bestellter Sachverständiger fand in drei von neun Proben erhebliche Grenzwertüberschreitungen von Schwermetallen. Von den als krebserregend geltenden PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) soll der Grenzwert um das 29 000-Fache überschritten sein. Der Sachverständige empfiehlt, die Bodenmassen in einem Radius von zehn Metern und einer Tiefe von zwei Metern um die Schürfstelle auszukoffern und als Sondermüll zu entsorgen. Ein Fachmann der Landes-Lehr- und Versuchsanstalt sagt, auf drei Viertel der Flächen sei kein Weinbau möglich. Eine von der SGD veranlasste Bodenprobe wird hingegen als unproblematisch eingestuft. Offenbar sei an den falschen Stellen gesucht worden, kritisiert Winzer Schneider.

Das sagt die Firma: Laut dem Geschäftsführer der Firma Wey, Günter Wey, lagert auf den Köwericher Parzellen kein belastetes Material mehr. Einige LKW-Ladungen seien dort in der Tat hingelangt, aber kurz darauf wieder abtransportiert worden - unter polizeilicher Aufsicht und behördlicher Kontrolle. Dafür gebe es Nachweise. Darüber hinaus stehe fest, dass die hohen Schadstoffwerte des Sachverständigen Messfehler aufwiesen. Zivilprozesse gegen die Firma Wey wegen der angeblich unzureichenden Rekultivierung der Weinberge hatte Heinz Schneider verloren - die Forderungen waren verjährt.

Das sagen die Behörden: "Für uns ist maßgeblich, dass die SGD als Fachbehörde keine Gefahren für Schutzgüter sieht", sagt Stephan Schmitz-Wenzel, Geschäftsbereichsleiter Bauen und Umwelt bei der Kreisverwaltung. Dass dem Kreis als Aufsichtsbehörde kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei, hat jetzt das Verwaltungsgericht in einem Urteil bescheinigt. Schneider hatte von der Behörde verlangt, dass sie die im wasserrechtlichen Bescheid festgeschriebenen Auflagen zur "ordnungsgemäßen Verfüllung und Rekultivierung" vollstreckt. Schließlich habe der Kreis die Spielregeln festgelegt, meint Schneider, dann müsse er auch über ihre Einhaltung wachen.

Das sagt das Gericht: Kläger Schneider sei nicht in seinen Rechten verletzt worden. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht Trier. Der Grundstückseigentümer habe es selbst in der Hand, durch Vereinbarungen mit der Kiesfirma auf eine bestimmte Wiederherstellung des Grundstücks hinzuwirken.
Sein Mandant habe sich darauf verlassen, dass der Kreis die Wiederherstellung des ursprünglichen Geländes überwacht, bemerkt Schneiders Anwalt Harald Bartos. Eine Berufung hat das Gericht nicht zugelassen, jedoch ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich. Diesen hat Schneider gestellt. Eine weitere Klage gegen den Kreis, diesmal eine Zivilklage, hat er beim Landgericht Trier eingereicht. Heinz Schneider macht Schadensersatz für entgangene Ernten aus den vergangenen Jahren geltend. Streitwert: rund 1,2 Millionen Euro.
Nach der abgewiesenen Klage in Sachen Rekultivierung sieht der Kreis der weiteren Auseinandersetzung gelassen entgegen: "Ich gehe davon aus, dass dem neuen Verfahren mit dem jüngsten Urteil die Grundlage entzogen ist", sagt Schmitz-Wenzel.Meinung

Moralischer Sieger
Heinz Schneider hat bisher alle Gerichtsverfahren verloren, doch er kann einem leid tun. Er ist ein hart arbeitender Winzer, seine Absichten sind ehrenwert. Er möchte guten Wein erzeugen, das kann er aber nur auf gutem Boden. Sein großer Fehler: Er war zu blauäugig. Schon bei der Übernahme der Grundstücke vom Vorbesitzer hätte er auf der Herausgabe der Pachtverträge bestehen müssen. Auch der Kiesfirma gegenüber war er zu passiv. Dabei hatte er Steuerungsmöglichkeiten, wie ihm das Gericht bescheinigte. Er hätte die Arbeiten sogar stoppen können. Doch Schneider verließ sich zu sehr darauf, dass der Kreis aufpasst und alles überwacht. So sind Fristen verstrichen, die ihn im Zivilprozess gegen die Firma Wey auf die Verliererstraße brachten. Formalien waren es auch, die in den Prozessen gegen den Kreis den Ausschlag gegeben haben. Schneider ist der moralische Sieger, aber dafür kann er sich nichts kaufen. a.follmann@volksfreund.de

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