Gericht: Firmen müssen Nato-Station verlassen

Kordel/Newel · Zwei Gewerbetreibende sind mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Landkreis Trier-Saarburg gescheitert. Es bleibt dabei, dass auf dem Gelände der ehemaligen Raketenstation bei Newel-Butzweiler kein Gewerbe zulässig ist. Möglicherweise ist jedoch noch nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit gesprochen.

Kordel/Newel. Noch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier nicht rechtsgültig. Geht es nach den Trierer Richtern, darf das Gelände der ehemaligen Nato-Station nicht als Standort von Betrieben genutzt werden. Zwei Besitzer von Grundstücken auf dem Bergrücken oberhalb von Newel-Butzweiler hatten dagegen geklagt, dass sie dort nicht mehr aktiv sein dürfen (Verwaltungsgericht Trier 5 K 1576/15.TR und 5 K 1577/15.TR).
Geklagt hatten die beiden Unternehmer gegen den Landkreis Trier-Saarburg. Der hatte vor einigen Monaten den Nutzern der Grundstücke verboten, dort ihren Geschäften nachzugehen. Damit beendete die Behörde eine jahrelang geduldete Praxis (siehe Extra).
Nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte war das Gelände, das teilweise auf Neweler und teilweise auf Kordeler Gemarkung liegt, von einem Investor gekauft worden. Der plante dort ein Gewerbegebiet und verkaufte Teilflächen weiter. Trotz mehrerer Versuche kam dieses Gewerbegebiet nicht zustande (der TV berichtete). Grund war die Höhe der zu erwartenden Erschließungskosten.
Die Grundstückseigentümer haben aus dieser Entscheidung unterschiedlich reagiert. Bezüglich des auf Kordeler Bann liegenden Teils läuft derzeit ein Bebauungsplanverfahren. Auf dem Gelände soll eine Fotovoltaikanlage entstehen. Nach Auskunft von Erich Gasber, Geschäftsführer der Firma Enaplantec, erfolgt vermutlich im Dezember der Offenlegungsbeschluss. Er hofft, dass die Arbeiten auf dem Gelände bei Butzweiler im Frühjahr beginnen können. Unter anderem müssen Flächen eingeebnet werden, um die Träger der Solarmodule aufstellen zu können.
Noch nicht rechtskräftig


Möglicherweise doch noch nicht geklärt ist, was mit dem Gelände geschieht, das den beiden Klägern im vorderen Bereich der Liegenschaft gehört. Denn das Verwaltungsgericht Trier hat in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass die Richter zwar kein Grund für eine Berufung sehen. Bis Ende November können die Beteiligten jedoch die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht beantragen. Klägeranwalt Dr. Curt M. Jeromin teilt dazu auf Anfrage mit, dass seine Mandanten noch nicht entschieden haben, ob sie diesen Weg einschlagen.
Die Kreisverwaltung muss nun abwarten, ob die juristischen Auseinandersetzungen weitergehen oder nicht. Sollte die Rechtsauffassung des Landkreises Bestand haben, ist die Marschrichtung klar. Nach Auskunft von Pressesprecher Thomas Müller werden die gewerblichen Nutzer schriftlich aufgefordert, bis zu einem bestimmten Termin ihre Aktivitäten einzustellen. Geschieht dies nicht, wird ein Zwangsgeld fällig. Wird die Berufung zugelassen, können die beiden Kläger weiter auf dem Gelände ihren Geschäften nachgehen. Für immer, wenn sie dann doch Recht bekommen. Oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie ein für sie negatives Urteil akzeptieren.
Extra

Historie: Bis zum Jahr 1994 waren auf dem Höhenrücken oberhalb von Newel-Butzweiler amerikanische Soldaten und ihre Marschflugkörper stationiert. Das Bundesvermögensamt, heute Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten, übernahm die Liegenschaft nebst der eigens gebauten Zugangsstraße, wurde sie aber nicht los. Die Gemeinden Newel und Kordel, auf deren Bann Straße und Raketenbasis liegen, wollten das Gelände nicht erwerben. Grund war auch, dass der um Rat gefragte Zweckverband Wirtschaftsförderung im Trierer Tal aufgrund der Erschließungskosten von einer Vermarktung abriet. 2009 übernahm eine Firma aus dem Energiesektor Gelände und Straße. Planungen für eine Biogasanlage und ein Gewerbegebiet ließen sich nicht realisieren. Obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab, siedelten sich mehrere Betriebe an. Diesen Zustand wollte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg im Frühjahr 2014 beenden. Die Betriebe sollten das Gelände räumen. har/alf

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