Kostenlawine gerät ins Rollen

Ein Rechtsstreit wegen der Beteiligung an Kindergartenkosten, den die Gemeinde Freudenburg 2007 vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den Kreis Trier-Saarburg gewonnen hat, zieht nun eine Kostenlawine nach sich.

Trier. 321 000 Euro muss der Kreis für die Jahre 2004 bis 2006 an mehrere Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Saarburg zahlen, weil diese laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Dezember 2007 aufgrund ihrer niedrigen Finanzkraft nicht hätten an den ungedeckten Kosten für den Kindergarten beteiligt werden dürfen. Kriterium für die niedrige Finanzkraft war, dass diese Gemeinden Bedarfszuweisungen erhalten haben. Dieses Prinzip wurde bis zum Jahr 2005 angewandt; für die Jahre ab 2006 gab es keine Bedarfszuweisungen mehr. Deshalb hat das OVG nahegelegt, alle Gemeinden von einer Kostenbeteiligung zur Mitfinanzierung von Kindergarten-Ausgaben auszunehmen, die für ihren Etat fiktiv anspruchsberechtigt gewesen wären. Die Verwaltung schlüsselte nun dem Kreisausschuss die Rückzahlungen auf. Danach haben sieben der "Widerspruchsgemeinden" für 2004 Bedarfszuweisungen erhalten, und zwar Freudenburg, Kastel-Staadt, Merzkirchen, Ockfen, Schoden, Taben-Rodt und Trassem. Der Erstattungsanspruch beträgt knapp 102 000 Euro. Für 2005 sind sechs Widerspruchsgemeinden (Freudenburg, Kastel-Staadt, Kirf, Merzkirchen, Schoden und Trassem) mit einem Anspruch von zusammen 89 000 Euro zu berücksichtigen. Für 2006 hat die Kreisverwaltung ermittelt, dass drei Widerspruchsgemeinden Bedarfszuweisungen erhalten hätten, und zwar Kirf, Taben-Rodt und die Stadt Saarburg. Diese müssen nun 130 000 Euro zurückerstattet bekommen. Summa summarum ergibt sich damit für die Jahre 2004 bis 2006 der Betrag von 321 000 Euro, der allerdings im Haushaltsentwurf 2008 noch nicht ausgewiesen ist. Noch keine Rechnungsergebnisse liegen vor von den Haushalten der Widerspruchsgemeinden für das Jahr 2007. Für diese Gemeinden gelte nun, so die Verwaltung, dass sie anhand eines von der Kommunalaufsicht entwickelten Verfahrens selbst darlegen müssen, ob sie für dieses Jahr die Kriterien erfüllen. Dieses Verfahren soll ab 2008 kreisweit gelten. Der Kreistag muss in seiner Sitzung am 16. Juni die bisherigen Richtlinien formell außer Kraft setzen und die Neuregelung beschließen. Gemeinden können für das Jahr 2007 noch Widerspruch einlegen. Landrat Günther Schartz kündigte an, dass auf einer Bürgermeister-Dienstbesprechung am 5. Juni über diese Thematik informiert wird.Die Mitglieder des Kreisausschusses diskutierten auch, inwieweit das OVG-Urteil "gerecht" ist. So bekämen etwa besonders sparsame Gemeinden, die finanziell nicht gut dastehen, aber Bedarfszuweisungen vermieden haben, nicht in den Genuss von Rückzahlungen. Falls dann der Kreis die Umlage erhöhe, um die auf rund 1,5 Millionen Euro geschätzten, noch auf ihn zukommenden Zahlungen b ei den Kindertagesstätten-Kosten hereinzuholen, würden diese Gemeinden doppelt bestraft, so der Tenor einiger Redner im Kreisausschuss. Abgesehen davon haben viele Gemeinden keinen Widerspruch eingelegt.

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