Tagesmütter müssen es richten

Gusterath · In Gusterath und anderen Kindergartenstandorten werden die Krippenplätze knapp.

Gusterath Vor genau sieben Jahren, im Oktober 2010, gab es in Gusterath einen freudigen Anlass. Man feierte Einweihung - der Kindergarten war für eine Million Euro saniert und erweitert worden. Mit 110 Plätzen, davon 19 für unter Dreijährige und sieben Krippenplätze, fühlte sich die Gemeinde für die Zukunft gut gewappnet. Was damals keiner ahnen konnte: Diese Einschätzung war viel zu optimistisch. Die unter kommunaler Trägerschaft stehende Kita ist heute erneut an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt.
"Es wurden schon Elternwünsche abgelehnt", sagt Susi Hermes. Die Lehrerin hat ihren drei Monate alten Sohn Benjamin in der Kita angemeldet. Ob sie tatsächlich einen Platz bekommt, ist unklar. Im Januar oder Februar sei ihr eine Auskunft in Aussicht gestellt worden, sagt die zweifache Mutter. Einer Nachbarin, deren Kind vor drei Wochen geboren worden sei, habe man schon geraten, sich um eine Tagesmutter zu bemühen.
Ortsbürgermeister Alfred Bläser räumt ein, dass der Bedarf bei den Krippenplätzen nicht gedeckt werden kann. Das Problem seien die Ganztagsplätze. Mehrere Eltern hätten sich bereits beschwert und seien auch bei einer Gemeinderatssitzung vorstellig geworden. Von den 130 Plätzen in der Gusterather Kita sind nach Auskunft von Bläser 75 Ganztagsplätze.
Etwas "Luft" für Kinder ab zwei Jahren hat sich die Gemeinde verschafft, indem sie sich mit dem Kreis auf eine Änderung der Betriebserlaubnis verständigt hat. In der Kita Gusterath dürfen jetzt 140 statt 130 Kinder betreut werden; das Personal wurde aufgestockt. Ein weiterer Ausbau sei derzeit nicht vorgesehen, sagt Bläser. Bis ein Anbau zur Verfügung stehe, dauere es zwei bis drei Jahre. Und niemand könne wissen, ob dann noch ein Bedarf bestehe. Beispielsweise könne man nur darüber spekulieren, wie viele junge Familien nach Gusterath zögen.
Laut Bläser gehen im Jahr 2018 nur 16 Kitakinder in die Grundschule. Das trage zur Verschärfung der Platznot im Kindergarten bei. 2019 gingen voraussichtlich 27 Kinder ab, wodurch ja auch wieder mehr Plätze in der Kita frei würden.
Gusterath erfüllt nach Auskunft des Ortschefs den gesetzlichen Anspruch auf die Bereitstellung von Teilzeitplätzen. Einige Kinder aus Gusterath kämen in der Kita im Nachbarort Pluwig unter. Dieser liegt in "zumutbarer Entfernung" und muss deshalb von Gesetz wegen auch von Eltern als Ersatz für einen Platz in Gusterath akzeptiert werden. Vertraglich festgelegt ist, dass Kinder aus Franzenheim und Hockweiler (Verbandsgemeinde Trier-Land) die Einrichtung in Gusterath besuchen. Dazu Bläser: "Diese Gemeinden haben sich ja auch an den Baukosten beteiligt. Ich bin froh, dass diese Kinder kommen und es so gut klappt."
Laut Hubert Ludwig vom Jugendamt der Kreisverwaltung können in diesem und im nächsten Kindergartenjahr alle Kinder in Gusterath unterkommen. Ab Januar werde es durch die Umwandlung einer Gruppe zehn Plätze mehr geben. 14 Krippenplätze gibt es für unter Zweijährige in der Kita Gusterath. Wenn der Bedarf höher sei, müsse das über Tagesmütter (siehe Info) aufgefangen werden, bis wieder ein Platz in der Kita frei werde.
"Wir kennen das Problem in Gusterath und werden den Standort im Auge behalten", sagt Ludwig. Er wirbt um Verständnis dafür, dass Kitas den Eltern nicht schon wenige Wochen nach der Geburt ihres Kindes feste Platzusagen machen können: "Das ist nicht planbar, es hängt ja von vielen Faktoren ab." Eltern erhielten zumeist vier bis sechs Monate vor Vollendung des ersten Lebensjahres ihres Kindes eine Zu- oder Absage.
Extra: TAGESMÜTTER


Im Kreis Trier-Saarburg sind derzeit nach Angaben des Jugendamts 90 Tagesmütter regelmäßig tätig. Mehr als 200 Tagesmütter seien vom Kreis für die Tätigkeit ausgebildet worden und hätten die vom Deutschen Jugendinstitut geforderten 160 Qualifizierungsstunden erfolgreich absolviert. Die Fälle, in denen Tagesmütter in Anspruch genommen werden, nehmen zu. Laut Kreisjugendamt werden jährlich mehr als 250 Zu- und Abgänge bei Tagesmüttern bearbeitet. Ein Kitaplatz ist ab dem zweiten Lebensjahr beitragsfrei. Im Kreis Trier-Saarburg gibt es die Sonderregelung, dass der Kreis die Kosten für eine Tagesmutter übernimmt, wenn im Alter von zwei Jahren kein Kitaplatz für das Kind zur Verfügung steht. Wenn eine Tagesmutter ein Kind betreut, das älter als zwei Jahre ist, zahlt der Staat normalerweise nichts.

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