Zuschüsse teilweise gestrichen: Kreis überprüft Schülerverkehr - Fahrten nach Konz werden vorerst weiter übernommen

Schweich/Konz/Wasserliesch · Der Kreis kappt einen Teil seiner freiwilligen Zahlungen für den Schülerverkehr. Ausgangspunkt für eine Überprüfung der Leistungen war eine Beanstandung des Landesrechnungshofs. Die Ausgaben würden den Haushalt belasten, sagt die Kontrollinstanz.

Schweich/Konz/Wasserliesch. Seit geraumer Zeit unterstützt der Kreis die Beförderung eines Teils seiner Schüler auf der Basis der sogenannten Eindrittel-Lösung.
Als im Jahr 2003 mehrere Fahrten eingestellt werden sollten (zu Grundschule und Kita Mehring, zu Schulen und der Kita St. Laurentius in Saarburg sowie zu den Kitas Zerf und Igel), einigte man sich im Kreisausschuss auf einen Kompromiss. Dieser sah so aus, dass die Verkehre nicht eingestellt werden, falls sich Eltern, Gemeinden und Kreis zu jeweils einem Drittel an den Kosten beteiligen. Jetzt, zwölf Jahre später, hat sich der Kreisausschuss mit einer Mehrheit von neun gegen fünf Stimmen zu einer Einstellung seiner Drittel-Förderung entschieden. Die Umstellung soll nicht schon zum nächsten Schuljahreswechsel greifen, sondern erst am Ende des ersten Halbjahres 2016. Teilweise sind bei diesen Fahrten nur ein oder zwei Kinder betroffen. 2014 hatte die Kreisförderung 11 600 Euro ausgemacht.
Auf den Prüfstand gestellt wurden auch Fahrtkostenübernahmen des Kreises für Schüler aus Wasserliesch und Könen, die weiterführende Schulen in Konz besuchen. Hier zahlt der Kreis freiwillig 31 500 Euro, selbst bei Unterschreitung der Zumutbarkeitsgrenze von vier Kilometern. Der Grund: Der Fußweg gilt als "besonders gefährlich". Der Kreisausschuss beschloss, so fortzufahren wie bisher. Der Empfehlung des Rechnungshofs, die Zahlungen einzustellen, wird nicht gefolgt. Diese Entscheidung soll allerdings überprüft werden, wenn der meiste Verkehr nicht mehr über die B 51 in Könen geht, sondern über die im Bau befindliche Umgehung.
Einen Kompromiss fand der Kreisausschuss im Fall der Nachmittagsfahrten für Kindergartenkinder. Dies sind keine ÖPNV-Fahrten, es werden ausschließlich Kita-Kinder befördert. Bisher gab es die Regelung, dass Kindergartenbusse eingesetzt werden, wenn regelmäßig mindestens acht Kinder mitfahren. Betroffen sind Hin- und Rückfahrten, teilweise aber auch nur Rückfahrten, bei den Kita-Standorten Gusterath, Holzerath, Langsur, Morscheid, Schleidweiler und Trassem. Um Härtefälle zu vermeiden, will der Kreis die Busse weiter einsetzen, jedoch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels nicht mehr ab mindestens acht Kindern, sondern ab mindestens fünf Kindern.
Unklar ist unterdessen noch, ob der Kreis weiter die Fahrtkosten für Schüler aus Schweich-Issel übernimmt, die die Grundschule in Schweich besuchen. Hier griff bisher der Aspekt "gefährlicher Schulweg". Durch den Ausbau eines Bürgersteigs ergibt sich jetzt eine neue Situation. Der ÖPNV-Ausschuss des Kreises möchte sich die Lage vor Ort anschauen, bevor er darüber entscheidet.

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