Schnaps gleich fuderweise schwarz gebrannt

TRIER/FRANKFURT. (red/ek) Schwarzbrennerei im Kreis Trier-Sarburg: Erfolgreich abgeschlossen wurden monatelange Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt. Die Fahnder klärten mit Unterstützung von Beamten aus Saarbrücken und Kaiserslautern zwei Fälle auf, in denen das "geheime Herstellen von Branntwein" im großen Stil praktiziert wurde.

Im ersten Fall, so das Zollfahndungsamt, betrieben ein60-jähriger Heizungsfachmann aus Ensch und ein 58-jähriger Winzeraus Schleich das lukrative Geschäft gemeinsam. Der gelernteHeizungsfachmann aus Ensch hatte mit viel Einfallsreichtum dieBrennanlage in einem Kellerraum seines Wohnhauses installiert. Dadie Brennerei nicht für neugierige Augen bestimmt war, konnte manden Raum, in dem sich die Brenngerätschaften befanden, nur durcheine besonders eingebaute Vorrichtung betreten. Der Zugang zu demRaum war durch eine elektrisch betriebene Schiebewand möglich,die man nur bei sehr genauem Hinsehen als solche erkennen konnte.116 Fuder Alkohol aus gut 270 Tonnen Zucker

Der Enscher verkaufte den ausschließlich aus Zucker illegal hergestellten Branntwein an den Winzer und Brennereibesitzer aus Schleich, der den Alkohol wiederum unter seinem Namen und dem seiner Brennerei an Branntweinaufkäufer weiter veräußerte. Den daraus erzielten Gewinn teilten sich die beiden Unternehmer.

Der Heizungsfachmann versuchte, die aus dem illegalen Brennen erzielten Gewinne mit Scheinrechnungen über Geschäfte seiner früheren Computerfirma zu legalisieren. Er stellte nach Erkenntnissen des Zolls im Zeitraum von zehn Jahren an mindestens 579 Tagen aus 270 250 Kilo Zucker mindestens 116 000 Liter Alkohol her. Der Steuerschaden in diesem Fall beläuft sich auf mehr als 1,5 Millionen Euro.

In einem weiteren Fall hatten Zollbeamte im Rahmen einer Routinekontrolle einen Kleintransporter überprüft und dabei festgestellt, dass dieser mit rund 900 Litern Alkohol beladen war und dessen Fahrer - der Ehemann einer Brennereibesitzerin - die Herkunft des Alkohols nicht erklären konnte, zumal in der Brennerei seiner Ehefrau seit Monaten kein Alkohol mehr hergestellt worden war.

Diese Feststellungen führten die Zollfahnder zum Anwesen der Eheleute in Klüsserath, wo sie einem ominösen Leitungssystem im Keller des Hauses nachgingen, das sie auf den Dachboden des Hauses führte. Durch die "Leitungsspur" gelangten sie über eine Leiter zu der gut versteckten und getarnten Geheimbrennerei. Auf dem Dachboden entdeckten die Fahnder nicht nur die illegale Brennerei, sondern noch weitere 1000 Liter Alkohol. Der 52-jährige Klüsserather Winzer hatte nach eigenen Angaben die Geheimbrennerei seit mehreren Monaten betrieben und schon mehrere tausend Liter illegalen Branntweins hergestellt.

Er steht im Verdacht, rund 35 000 Liter Branntwein unter Umgehung der Branntweinsteuer produziert zu haben. Ihn erwartet neben der Strafe ein Steuerbescheid über rund 460 000 Euro.

Die illegale Herstellung von Trinkbranntwein verwirklicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Aufgrund der Ermittlungen der Zollfahnder wird nun das zuständige Hauptzollamt als Strafverfolgungsbehörde tätig. In den beiden beschriebenen Fällen ist das zunächst das Hauptzollamt Koblenz. Von dort war zu erfahren, dass in derartigen Fällen das Hauptzollamt Saarbrücken die weitere Strafverfolgung aufnimmt. Die Saarbrücker stellen zunächst die Steuerbescheide aus. Außerdem entscheiden sie anhand der Schwere der Vergehen, ob die Schwarzbrenner mit einem Strafbefehl davonkommen oder ob öffentliche Anklage beim zuständigen Amtsgericht erhoben wird.

Angesichts der illegal zubereiteten Schnapsmengen meinte ein Vertreter des Koblenzer Hauptzollamts: "Das dürfte wohl keine Sache für einen Strafbefehl bleiben."

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