Trickreicher "Unternehmer"

KOBLENZ/TRIER. Die Wirtschaftsstrafkammer Koblenz hat einen 55-jährigen Unternehmer aus der Region Trier wegen Betrugs zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Horst Heinrich B. wurde vorgeworfen, sich in mehr als 30 Fällen Vermögensvorteile erschlichen zu haben. Gegen einen Kompagnon wurde das Verfahren gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt.

Als Horst Heinrich B. vor wenigen Tagen bei der Vierten Großen Strafkammer in Koblenz antreten musste, war er kein unbeschriebenes Blatt für die Justiz. Der 55-Jährige ist mehrfach vorbestraft: Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, der älteste seiner rund zwei Dutzend Einträge im Strafregister stammt aus dem Jahr 1965. Im jüngsten Verfahren waren über 30 Betrugsfälle aus den Jahren 1996 bis 2003 zusammengekommen, die ihm nun zur Last gelegt wurden. Die Masche, mit der Horst Heinrich B. versuchte, in Trier, Andernach, Bausendorf (Kreis Bernkastel-Wittlich) und anderswo an das Geld oder die Sachen fremder Leute zu kommen, war fast immer die gleiche: Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlich sich Horst Heinrich B. Vermittlungsprovisionen, Mietfahrzeuge oder auch Büro-Einrichtungen, die er für seine Unternehmen brauchte.Provisionen kassiert

Der Schaden beläuft sich auf zig tausend Euro. So trat B. laut Anklage bei mehreren Autohäusern mit der Absicht auf, ein teures Fahrzeug oder gar eine ganze Fahrzeugflotte bestellen zu wollen; zunächst wollte sich der Geschäftsmann mit einem Leihwagen begnügen. Das vermeintlich gute Geschäft vor Augen machten die Firmen mit, hatten dann aber Schwierigkeiten, den Leihwagen wieder zurück zu bekommen oder auch die fällige Ausleihgebühr zu erhalten. Die versprochenen "großen Geschäfte" blieben ebenso aus. Auch in der Immobilienbranche verschaffte sich B. nach Erkenntnissen der Ermittler im Zusammenspiel mit seinem Kompagnon M. einige "Aufträge": So vermittelte B. an die Firma von M. einen Mietvertrag. Von der Grundstückseigentümergesellschaft gab es dafür reichlich Provision. Doch kaum waren die rund 10 000 Euro Vermittlungsgebühr geflossen, kündigte die Firma von M. den Vertrag. Die Provision aber wurde nicht zurückgezahlt. Diese traurige Erfahrung musste laut Anklage auch ein Versicherungsmakler machen, mit dem B. einen so genannten Untervertriebsvertrag geschlossen hatte. Der 55-Jährige schien ein fleißiger Helfer zu sein, konnte er doch Verträge anliefern, die ihm fast 35 000 Euro Provision einbrachten. Der Versicherungsmakler zahlte das Geld auch an B. aus. Als sich dann herausstellte, dass die Kunden entweder nicht zahlen konnten oder wollten, wurden alle Verträge storniert. Der Versicherungsmakler musste die Provision an die Versicherungsgesellschaft zurückzahlen. Er selbst bekam aber von seinem "fleißigen Mitarbeiter" keinen Cent zurück. Die Vierte Große Strafkammer in Koblenz verurteilte Horst Heinrich B. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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