URTEIL

ART GEWINNT: Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage der Firma TK Umweltdienste GmbH und Co. KG (TKU) aus Bonn gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (ART) abgewiesen.

Die TKU wollte der ART verbieten lassen, im Gebiet der Stadt Bonn gesammelte Leichtverpackungen zu übernehmen und zu verwerten. Das "Duales System Deutschland" hatte der ART den Zuschlag erteilt.

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