Weinprüfung undemokratisch

TRIER/MAINZ. Das ohnehin komplizierte Weinrecht ist um eine Variante reicher geworden: Das Verfahren zur Erteilung der amtlichen Prüfnummer ist rechtswidrig. Bei der Prüfung geht es nicht "demokratisch" zu.

Ein großer Behördenapparat kümmert sich im Land um die Prüfung der erzeugten Weine. Ein Teil davon ist die sensorische Bewertung. Sachverständige testen die Weine auf Geruch, Geschmack und Harmonie. Fünf Punkte kann ein Wein maximal erreichen, 1,5 Punkte sind mindestens erforderlich, damit der Wein die Amtliche Prüfnummer erhält. Nach Auffassung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz ist die derzeitige Form dieser Prüfung rechtswidrig. Grund: Das Verfahren widerspreche den "fundamentalen Prinzipien der Demokratie", weil es gegen das Mehrheitsprinzip verstoße. Das Gericht gab damit einem Winzer aus Rheinhessen Recht und erkannte ihm einen Anspruch auf die Prüfnummer zu. Seit 2003 wird in Rheinland-Pfalz wie auch in den anderen weinbautreibenden Bundesländern bei der Prüfung das Durchschnittsverfahren angewendet. Die Prüfer vergeben Punkte von 0 bis 5. Dann wird der Mittelwert gebildet. Der Wein erhält die Prüfnummer, wenn der Mittelwert mindestens 1,5 Punkte beträgt. Vor 2003 war das anders. Es galt der Mehrheitsentscheid. Hatte die Mehrheit der Verkoster den Wein mit mindestens 1,5 Punkten bewertet, so erhielt er die begehrte Nummer. So konnte es beispielsweise vorkommen, dass drei Prüfer jeweils 1,5 Punkte gaben und der vierte nur 0 Punkte. Der Wein hatte dennoch die Prüfung bestanden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreites hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Das Weinbauministerium beziehungsweise die Landwirtschaftskammer prüfen derzeit diesen Schritt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort