Wird "Post" als Marke abgeschafft?

Karlsruhe. (ddp). Die Deutsche Post AG kann Wettbewerbern die Verwendung der Bezeichnung "Post" nicht verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. In dem Rechtsstreit waren damit zwei Unternehmen für Kurier- und Postdienstleistungen erfolgreich: die "City Post KG" und "Die Neue Post".

An der Benutzung der Bezeichnung "Post" hätten die Unternehmen, die nach der teilweisen Öffnung des Marktes Postdienstleistungen erbringen, "ein besonderes Interesse", um ihren Tätigkeitsbereich zu beschreiben, betonte der Erste Zivilsenat des BGH. Soweit sich die Wettbewerber der Deutschen Post AG durch Zusätze von dem Markenwort "Post" abgrenzten, könne ihnen die Verwendung der Bezeichnung "Post" nicht untersagt werden. Der BGH wird am 23. Oktober in einem weiteren Verfahren darüber verhandeln, ob die zugunsten der Deutschen Post AG eingetragene Marke "Post" gänzlich gelöscht werden muss.

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