Dank für Solidarität

Die Verurteilung eines Iraners wegen Verleumdung der Polizei im Zusammenhang mit dem Totschlag von Manderscheid vor einem Jahr war auf viel Unverständnis gestoßen. Mit Hilfe von Spenden wurde ein Anwalt eingeschaltet. Er erreichte die Aufhebung des Urteils gegen Auflage.

Manderscheid. (mai) Zu sechs Monaten Haft war ein Iraner im vergangenen Jahr verurteilt worden, weil er das Ansehen der Polizei im Zusammenhang mit dem Totschlag in Manderscheid nachhaltig beschädigt haben soll. Die Geschichte stieß damals auf große Anteilnahme. Es meldeten sich 31 Menschen und spendeten zwischen 10 und 100 Euro an die Adresse von Jürgen Uecker, Pfarrer im Ruhestand. Es kamen 1435 Euro zusammen. Erika Hill, die den Iraner begleitet hat, fand einen Anwalt, der die Einstellung des Verfahrens erreichte, allerdings gegen die Auflage, dass der Iraner 200 Sozialstunden ableistet. Nun hat der Mann Deutschland verlassen. Erika Hill und Jürgen Uecker danken allen Spendern. Der Rest des Gelds geht an den Rechtshilfe-Fonds für Flüchtlinge.Die Umstände des Manderscheider Totschlags hatten im vergangenen Jahr Aufsehen erregt. Mutmaßlicher Täter war ein Mann aus dem Vulkaneifelkreis. Er hatte seine aus Marokko stammende Ehefrau im Februar 2006 offenbar mit einem Tischbein erschlagen. Aufgrund einer durch jahrelangen Alkoholmissbrauch verursachten Alkohol-Halluzinose war der Beschuldigte als zur Tatzeit nicht schuldfähig eingestuft worden. Er starb im August 2006 an einem Herzinfarkt. Zu der aus Marokko stammenden Frau hatte kaum jemand Kontakt gehabt. Bei einer Spendensammlung für die Überführung ihrer Leiche in ihre Heimat kamen 5000 Euro zusammen. Der benachbarte und später wegen Verleumdung angeklagte Iraner hatte die Spenden eingesammelt.Zur Anklage des Iraners war es gekommen, weil er der Polizei vorgeworfen hatte, nicht auf einen seiner Anrufe am Tag der Bluttat reagiert zu haben. Der Iraner hatte angegeben, in diesem Anruf am späten Nachmittag darauf hingewiesen zu haben, dass der Nachbar seine Frau mit einem Messer bedrohe. Die Polizei war am frühen Nachmittag zwar einmal vor Ort gewesen, um mit den Eheleuten zu sprechen. Sie hatte jedoch nicht eingegriffen, weil sie keine Spuren tätlicher Auseinandersetzungen fand. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Anruf des Iraners mit nicht getätigt wurde. Die Erklärung des Iraners, sein Handy habe während des umstrittenen Anrufversuchs keinen Empfang gehabt, hatte die Richterin als Schutzbehauptung abgetan.

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