Mandatsstreit mit Folgen für das ganze Land

Der Streit um ein Mandat im Manderscheider Verbandsgemeinderat könnte Auswirkungen auf ganz Rheinland-Pfalz haben. Es geht um die Frage, ob ein Bediensteter einer Kommune in der passiven Phase der Altersteilzeit Ratsmitglied werden kann.

 Alois Debald. Foto: Archiv/privat

Alois Debald. Foto: Archiv/privat

Manderscheid. Kann ein Bediensteter einer Gemeinde in der passiven Phase der Altersteilzeit als Ratsmitglied in der Gemeinde verpflichtet werden? Für das rheinland-pfälzische Innenministerium ist dies laut Pressesprecher eine "rechtsgrundsätzliche Frage, die für alle Kommunen im Land bedeutsam ist".

Für Manderscheid wurde diese Frage vor Gericht kürzlich neu gestellt - und anders beantwortet als bislang üblich, was die gängige Praxis im ganzen Land ändern könnte. Denn bislang lief es wohl so, wie es das Ministerium für richtig hielt. Mit Bediensteten in der passiven Phase der Altersteilzeit wurde umgegangen wie mit denen im aktiven Dienst. Sie durften nicht gleichzeitig den kommunalen Job und das Mandat im Kontrollorgan der Gemeinde innehaben.

Das Verwaltungsgericht Trier hat nun im Fall Debald (der TV berichtete) anders entschieden - wenn auch nur in einer einstweiligen Anordnung. Alois Debald, Kindergartenleiter in der passiven Phase der Altersteilzeit, hatte sich an das Gericht gewandt, weil die VG-Verwaltung ihn nach seiner Wahl in den VG-Rat nicht zum Ratsmitglied verpflichten wollte. Das Gericht ordnete an, Debald zum Ratsmitglied zu ernennen, da sein aktiver Dienst beendet sei. Es wies aber daraufhin, dass die Verpflichtung unter dem Vorbehalt einer abweichenden Entscheidung in der Hauptsache stehe.

Bürgermeister Wolfgang Schmitz teilte anschließend mit, Debald werde in der kommenden Ratssitzung verpflichtet - vorläufig.

Die generelle Rechtsfrage und das anhängige Widerspruchverfahren seien damit jedoch nicht geklärt. Schmitz: "Im Sinne einer Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle erscheint es sinnvoll, das anhängige Widerspruchsverfahren bis ans Oberverwaltungsgericht heranzutragen, damit der Gesetzgeber für die Zukunft eine klare Neuregelung im Kommunalwahlgesetz vorsieht."

Im Innenministerium heißt es dazu, man sehe keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung. Es gehe um die Auslegung des Begriffs "hauptamtlich tätig". Dies sei typische Aufgabe der Rechtsprechung.

Wie es nun weitergeht, lässt sich nicht zweifelsfrei klären, da die zuständigen Richter zurzeit im Urlaub sind. Debald teilt dem TV mit, er habe gar keinen Widerspruch eingelegt. Dem widerspricht Günter Weins von der VG-Verwaltung: "Das Gericht hat den Widerspruch an uns weitergeleitet."

Weins geht davon aus, dass dieser vom Kreisrechtsausschuss geprüft wird und bei Gericht landet, falls eine der Parteien mit dessen Entscheidung nicht einverstanden ist. Das Ministerium habe der VG zugesagt, sich an den Prozesskosten zu beteiligen, sagt Weins. Er geht weiter davon aus, dass Debald sein Mandat verliert, falls er seinen Widerspruch zurückzieht.

Meinung

Überfällig

Dem Laien leuchtet es nicht ein: Wieso sollte ein Gemeindebediensteter in der passiven Phase des Vorruhestands nicht Ratsmitglied werden? Er arbeitet genauso wenig wie sein Ex-Kollege im Ruhestand, der in den Rat darf. Es wird höchste Zeit, diese Frage endgültig zu klären. Die Betroffenen sind genau diejenigen, die Ahnung von der Ratsarbeit haben. Aus ihren Kreisen gab es auch in Manderscheid schon Nachfragen wegen eines Mandats. Andererseits wird es immer schwieriger, diese Ehrenämter zu besetzen. Die Überprüfung ist überfällig. m.maier@volksfreund.de

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