Zuschuss zum Schulessen oder zu Ausflügen

Bernkastel-Wittlich · Bernkastel-Wittlich (red) Alle Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, an der gemeinsamen Mittagsverpflegung in der Schule oder Kita teilzunehmen. Deshalb können Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.

Wenn diese Leistungen bewilligt werden, beträgt der Eigenanteil an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule oder im Ganztagskindergarten nur ein Euro pro Essen.
Empfängern des Arbeitslosengelds II können die Anträge beim Jobcenter stellen. Bezieher von Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfeleistungen und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können die Anträge bei der Kreisverwaltung oder den örtlichen Sozialämtern stellen. Werden die Leistungen bewilligt, gibt es Gutscheine, die beim Schul- oder Kindergartenträger vorgelegt werden müssen.
Auf der Internetseite des Landkreises steht der "Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" auch zum Download bereit ( <%LINK auto="true" href="http://www.bernkastel-wittlich.de" text="www.bernkastel-wittlich.de" class="more"%> , Stichwort Bildungspaket).
Neben dem vergünstigten Mittagessen ermöglicht das Bildungs- und Teilhabepaket Kindern weitere Leistungen wie die Ausstattung mit Schulbedarf, die Kosten für eintägige Ausflüge der Schule oder Kita sowie für mehrtägige Klassenfahrten.
Weitere Informationen gibt es in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bei Dunja Graber, Telefon 06571/14-2307, E-Mail an dunja.graber@bernkastel-wittlich.de , oder bei Lisa Marx, Telefon 06571 14-2435, E-Mail an die Adresse
lisa.marx@bernkastel-wittlich.de

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