Zwei Männer stehlen 25 Flaschen Schnaps: Kurzer Prozess für Whiskeydiebe

Wittlich/Blankenheim · Ein 24- und ein 33-Jähriger aus Blankenheim haben im vergangenen Jahr 25 Flaschen Schnaps gestohlen. Sie wollten diesen gewinnbringend weiterverkaufen. Der Ältere muss dafür ins Gefängnis, der Jüngere darf sich bewähren.

Es ist eine schnelle Angelegenheit. Die Anklageschrift ist gerade vom Staatsanwalt Benjamin Gehlen verlesen, da meldet sich schon der Verteidiger und schlägt ein Rechtsgespräch vor. Eine Viertelstunde später kommen Richter Stefan Ehses, Staatsanwalt Gehlen und die beiden Verteidiger Franz Hess und Sylvia Karrenbauer zurück. Die Zeugen werden hereingerufen und entlassen. Der Rest ist fast eine Formsache.

Immer dieselbe Masche

Die zwei Angeklagten sitzen schweigend auf der Bank, der 24-Jährige wirkt etwas eingeschüchtert, der 33-Jährige fast routiniert. Ihm ist klar, was auf ihn zukommt. Dem Richter auch: Letzerem müsse ja bewusst gewesen sein, dass er gegen seine Bewährungsauflage verstoßen hat, sagt er. Immerhin ist er schon mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und gemeinschaftlichem Diebstahl. Seine Bewährungszeit wäre noch bis November diesen Jahres gelaufen.

Im November vergangenen Jahres haben die Zwei Spirituosen aus mehreren Supermärkten gestohlen. Im Zeitraum vom 18. bis zum 27. November waren sie mit immer derselben Masche unterwegs. Einer geht rein, räumt den Whiskey in einen Rucksack und legt diesen in einen Einkaufswagen. Der Zweite kommt hinterher und trägt den Rucksack mitsamt Inhalt aus dem Laden. Am 18. November waren es drei Flaschen in Prüm, am 27. November waren es ganze sechs in Stadtkyll.

Dann noch mal zehn in zwei Märkten in Jünkerath und in einem Markt in Gerolstein wieder sechs Flaschen. Insgesamt erbeuteten sie Whiskey in einem Wert von fast 500 Euro. Einen Teil hatten sie selbst getrunken, einen Teil verkauft und einen Teil an unbekannte Dritte einer Bande abgegeben, die die Flaschen gewinnbringend weiterverkaufen sollten.

Was sie sich davon erhofft hatten, war ein Einkommen, denn beide sind arbeitslos. Bei ihrem letzten Diebstahl wurde der 24-Jährige von einem Supermarkt-Detektiv auf den Rucksack angesprochen. Er versuchte sich an dem Detektiv vorbeizudrängen, der hielt ihn fest, und der Angeklagte gab kurz danach auf. Der 33-Jährige konnte zunächst entkommen. Der Staatsanwalt spricht von einem gewerbsmäßigen Diebstahl und keinem großen Bandendiebstahl. Auch Richter Ehses fasst zusammen: "Zwei Leute machen noch keine Bande. Was dahintersteckt, bleibt im Dunkeln."

Was gegen die Angeklagten spricht, ist die hohe Tatfrequenz und die Professionalität, mit der sie an die Sache herangegangen waren. Für sie spricht ihr frühes Geständnis und der geringe Wert des Diebesgutes.

Bewährungs- und Freiheitsstrafe

Der Urteilsspruch erfolgt so schnell wie das Rechtsgespräch: Weil er keine Vorstrafen hat, bekommt der 24-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Bewährungszeitraum ist auf drei Jahre festgesetzt. Der 33-Jährige, gegen den parallel ein Verfahren wegen Diebstahls von vier Reifen in Blankenheim läuft, bekommt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Alle Seiten akzeptieren das Urteil. Das war ein kurzer Morgen für alle Beteiligten.

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