HINTERGRUND

Mikrozensus Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge beziehungsweise Gebäude ausgewählt.

Die Menschen, die in diesen Gebäude wohnen, werden befragt. Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Für einen Teil der Fragen, beispielsweise an Berufspendler, ist ihnen die Beantwortung freigestellt. Die Auskunftspflicht erstreckt sich über höchstens vier Jahre. In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt. Die Interviewer sind zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes, welche die Fragebogen weiter auswerfen.

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