Infrastruktur

Zur geplanten Route des Kiesabbaus in Neumagen-Dhron (der TV berichtete mehrfach) schrieb uns dieser Leser:

Die Entscheidung ist gefallen, aber die Geschichte noch nicht zu Ende. Was ist passiert: Die Gemeinde verkauft Gelände in der Größenordnung von circa zehn Hektar an die Firma Bandemer, der Rest der 40 Hektar wird von Privatpersonen verkauft. Die Gemeinde erhält von der Firma Bandemer eine Geldspende im fünfstelligen Bereich und eine Sachspende. Das Kommunalbrevier nennt so etwas "Dankeschönspende", wenn sie im Zusammenhang mit einer Entscheidung steht. Die Kommunalaufsicht genehmigt die Spende. Die Firma Bandemer sagt einer weiteren Gemeinde die Ertüchtigung einer Dorfstraße zu. So etwas nennt man Landschaftspflege. Die Firma Bandemer stellt einen Genehmigungsantrag bei der Unteren Wasserbehörde über eine Abbaufläche von 9,8 Hektar. Obwohl es eine Willenserklärung gibt, die Gesamtfläche von 40 Hektar auszubeuten,würdigt die Behörde nicht die Gesamtfläche, sondern das Verfahren läuft unter den Voraussetzungen der 9,8 Hektar. In der Raumordnungsverfassung steht, dass ab einer Fläche von mehr als zehn Hektar ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss. Die Kreisverwaltung lehnt wiederholt einen Antrag von Bürgern auf Akteneinsicht ab. Begründung: "Die Interessen des Antragstellers sind höher zu bewerten als die Interessen Einzelner." Der Bürgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz stellt dies unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten als rechtswidrig dar. Was passiert: nichts. Die Kreisverwaltung ignoriert dies und spielt auf Zeit. Dies nennt man Einheit der Verwaltung oder alles in einer Hand. Schon wieder ein Bürger, der die Schnauze voll hat von Politik dieser Art. Man bewegt sich nach Meinung der Kreisverwaltung im gesetzlichen Rahmen. Ich erinnere an den Leserbrief von Alfred Hilmes aus Piesport, Stichwort illegaler Kiesabbau und das Verhalten der Kreisverwaltung. Machen Sie endlich Politik für die Menschen, meine Dame und Herren! Peter Feilen, Neumagen-Dhron

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