Lernmittelfreiheit: Antragsfrist endet am 15. März

Bernkastel- Wittlich · Bernkastel- Wittlich (red) Im Januar wurden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das Schuljahr 2017/18 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.


Der Landkreis Bernkastel-Wittlich, als Schulträger weiterführender Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15. März endet. Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder bei der jeweiligen Schule einreichen.
Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wie bei Schulwechslern oder Klassenwiederholern, angenommen werden.

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