Extra: Der 23. Mai und die Staatspraxis

Hamburg (dpa) · Klar ist: Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 verkündet. Aber es gab auch schon Verwirrung, wann es tatsächlich in Kraft trat.

Gelegentlich wurde nämlich der 24. Mai genannt. Im Grundgesetz selbst steht in Artikel 145, Absatz 2: „Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.“

Im Grundgesetzkommentar „Maunz-Dürig“ stellt der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein fest, dass diese Formulierung „trotz ihrer Eindeutigkeit“ zu Irritationen geführt hat. So datierten die einen - für Klein „folgerichtig“ - das Inkrafttreten auf den 23. Mai um 24.00 Uhr, während andere den 24. Mai 00.00 Uhr angaben. Selbst das Bundesverfassungsgericht habe sich entsprechend unterschiedlich eingelassen.

Klein folgert, aus naturwissenschaftlicher Sicht seien „beide Zeitpunkte identisch, weshalb dem Streit praktische Bedeutung“ nicht zukomme. „Die Staatspraxis begreift den 23. Mai 1949 als den Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes“, schließt er.

So wird der Tag des Grundgesetzes am 23. Mai begangen.

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