Bistum Trier: Streit ums Weihnachtsgeld

TRIER. (sey) Rund 14 000 Mitarbeitern der Katholischen Kirche im Bistum Trier steht möglicherweise eine nachweihnachtliche Bescherung ins Haus. Nach Ansicht der Mitarbeitervertretung hat ihnen ihr Arbeitgeber im vergangenen Jahr zu wenig Weihnachtsgeld überwiesen.

Die gute alte Zeit, als noch ein volles MonatsgehaltWeihnachtsgeld bezahlt wurde, endete für die katholischenKindergärtnerinnen und Erzieherinnen im Bistum Trier vor neunJahren. In Anlehnung an die Spar-Praxis im Öffentlichen Dienstbeschloss damals die Bistumskommission zur Ordnung des DiözesanenArbeitsrechts (Koda), die so genannte Weihnachtszuwendung ab 1994"einzufrieren". Das Ergebnis: Wegen der jährlich leichtsteigenden Löhne gab es für die rund 14 000 nach der KirchlichenArbeits- und Vergütungsverordnung (Kavo) bezahlten Mitarbeiterfortan jedes Jahr prozentual weniger Weihnachtsgeld. 2001 warenes nur noch rund 86 Prozent des für die Bestimmung maßgeblichenSeptember-Gehalts. Auch im vergangenen Jahr gab\\'s für die"Kavo-Katholiken" statt eines vollen Monatsgehalts nur 85,8Prozent. "Zu unrecht", glauben viele Betroffene. Nach Ansicht vonErich Heß, Chef der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft derMitarbeitervertretungen im BistumTrier (Diag A), wären 2002erstmals wieder "die vollen 100 Prozent fällig gewesen". ZurBegründung verweist Heß auf den vor neun Jahren gefasstenBeschluss der Koda, die das "eingefrorene" Weihnachtsgeld in derKirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung ausdrücklich "nur biseinschließlich 2001 festgeschrieben" habe. "Seitdem", meint derDiag-Chef, "gilt wieder die alte 100-Prozent-Regelung." Daswiederum sehen die Kirchen-Gewaltigen im Generalvikariat völliganders. Laut Sprecher Stephan Kronenburg ist in derVergütungsordnung Kavo "keine Frist gesetzt". Deshalb sei die85,8-Prozent-Regelung weiter gültig, "bis die Koda etwas anderesbeschließt". Weil die Fronten im Weihnachtsgeld-Streit zwischen kirchlichen Arbeitnehmern und Arbeitgeber völlig verhärtet sind, haben nach Informationen unserer Zeitung bis dato mehr als 50 Beschäftigte den Schlichtungsausschuss des Bistumsangerufen. Wann sich das dreiköpfige Gremium mit dem Fall befassen wird, steht noch nicht fest. Klar ist indes, dass - ganz egal, wie die Empfehlung der Schlichter am Ende lauten wird - die Angelegenheit wohl vor dem Arbeitsgericht landet. "Da gibt keine Seite klein bei", heißt es in Kirchenkreisen. "Das wird durchgefochten bis zur letzten Instanz."

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