Bungee-Prozess: Keiner muss ins Gefängnis

TRIER. (sey) Weil sie mitschuld sind am Tod einer 14-jährigen Schülerin auf der Dauner Kirmes, hat das Trierer Landgericht fünf Schausteller zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt. Staatsanwältin Claudia Trenkle hatte für alle Angeklagten Haftstrafen ohne Bewährung gefordert.

Einer der Verteidiger ahnte es bereits kurz vor der Urteilsverkündung: "Der Gabelmann ist eher ein milder Richter", sagte der Anwalt mit Blick auf den Vorsitzenden der Zweiten Großen Strafkammer. Der Jurist sollte Recht behalten: Mit Bewährungsstrafen unter zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung blieb das vierköpfige Gericht nicht nur unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, sondern setzte sämtliche Gefängnisstrafen auch noch zur Bewährung aus. Bei dem eineinhalb Jahre zurückliegenden Unglück auf der Dauner Laurentiuskirmes habe es sich um ein "kumulatives einmaliges Versagen" gehandelt, sagte Vorsitzender Richter Rolf Gabelmann. Das "einmalige Versagen" des Betreiberehepaars und dreier Schaustellergehilfen führten im August 2004 zum Tod einer Schülerin. Die 14-jährige Ramona war in über 60 Meter Höhe aus einer Bungee-Kugel in die Tiefe gestürzt, weil die Schausteller sie nicht angeschnallt hatten. Ihre zwei Jahre ältere beste Freundin Katharina konnte sich festhalten; sie leidet noch heute an den Folgen des Unglücks. An diesem Augusttag hätten "alle Verantwortlichen auf einmal gravierende Fehler gemacht", als würde eine Gartenschaukel betrieben und nicht eine gefährliche Slingshot-Anlage, sagte der Richter. Das Betreiber-Ehepaar kündigte an, die mittlerweile nachgerüstete "Slingshot"-Anlage zu verkaufen. "Wir wollen die Verantwortung nicht mehr tragen." Den Schaustellern droht zudem der Verlust der Reisegewerbekarte. Dies käme einem Berufsverbot gleich, sagte der 56-jährige Firmenchef. Hermann S., der Vater des getöteten Mädchens, sagte nach der Urteilsbegründung, er sei enttäuscht von der Argumentation des Gerichts: "Das ist für mich ein Hohn." Zudem hätten nicht alle auf der Anklagebank gesessen, die für den Tod seiner Tochter verantwortlich seien. Um zu prüfen, ob möglicherweise auch Herstellerfirma oder Tüv für das Unglück mitverantwortlich sind, hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben.

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