Modellprojekt: Mit 17 Jahren ans Steuer

MAINZ. (win) Schneller ans Steuer: Jugendliche dürfen in Rheinland-Pfalz ab Herbst in Begleitung erfahrener Erwachsener bereits mit 17 Jahren Auto fahren. Das Verkehrsministerium hofft auf sinkende Unfallzahlen bei Fahranfängern.

Das umstrittene Modell "Begleitetes Fahren ab 17" wird ab November auch in Rheinland-Pfalz zugelassen. Mit dem landesweiten Projekt könne das übermäßig hohe Unfallrisiko junger Fahrer vermindert werden, so Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage (FDP). Neben den angebotenen Fahrsicherheitstrainings sollen die Anfänger praktische Erfahrungen mit geübten "Lotsen" sammeln können, um in den unterschiedlichsten Verkehrssituationen angemessen zu reagieren. In Niedersachsen läuft ein entsprechender Versuch seit Anfang 2004, in Bayern startet das Projekt ebenfalls im Herbst. Rheinland-Pfalz setzte bisher stattdessen auf freiwillige Nachschulungen, die jedoch ohne große Resonanz blieben. Die Gruppe der 18- bis 24-jährigen Autofahrer repräsentiert zwar nur rund acht Prozent der Bevölkerung, ist jedoch in rund ein Viertel der tödlichen Unfälle verwickelt, meist sogar als Unfallverursacher. Niedersachsen hat bereits Erfahrung mit begleitetem Fahren. Dabei haben sich laut Bauckhage sehr niedrige Unfallzahlen eingestellt. Bei 6000 Genehmigungen im Laufe eines Jahres wurden lediglich drei Unfälle registriert, die zudem ohne schweren Personenschaden verliefen. Im Rahmen des Modellprojektes kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16,5 Jahren begonnen werden. Mit 17 darf die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Das Projekt startet zum 2. November 2005 (Anträge können ab 4. Oktober bei den Fahrerlaubnisbehörden gestellt werden). Das begleitete Fahren ist an Voraussetzungen gebunden: Die benannten Begleiter werden in die Prüfungsbescheinigung eingetragen und müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Sie müssen fünf Jahre ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnis besitzen und dürfen maximal drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben. Die bis zum 18. Lebensjahr befristete Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands. Von den 17-Jährigen darf nur in Begleitung einer Person gefahren werden, deren Voraussetzungen von der Führerscheinstelle überprüft wurden. Nach einer Fahrt ohne zugelassenen Begleiter wird die Fahrerlaubnis widerrufen und ein Aufbauseminar fällig. Es muss eine komplett neue Führerscheinprüfung abgelegt werden.Sagen Sie uns Ihre Meinung! Was halten Sie vom Führerschein ab 17? Ihre Mail kann nur veröffentlicht werden, wenn Name und Adresse vorliegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort