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Ob Chipstüten, Umkartons von Müslis oder Dosen für Instantbrühen - Lebensmittelverpackungen gaukeln oftmals viel mehr Inhalt vor, als sie tatsächlich enthalten. Für Verbraucher sind solche Mogelverpackungen ärgerlich.

Das zeigen zahlreiche Beschwerden und Produktmeldungen, die in den Verbraucherzentralen und beim Onlineportal www.lebensmittelklarheit.de eingehen. Besonders häufig ärgern sich Verbraucher zum Beispiel über prall mit Luft gefüllte Verpackungen, etwa bei Chips und Keksen. Sie verhindern, dass der Inhalt zu ertasten ist. Ein weiterer gängiger Trick der Anbieter sind teildurchsichtige Umverpackungen von Lebensmitteln wie bei Räucherlachs, Salami, Früchtemüslis oder Bonbons. Durch eine geschickte Platzierung des Sichtfensters können Verbraucher den tatsächlichen Füllstand oft nicht erkennen. Dreist sind zudem undurchsichtige Verpackungen, die etwa gerade mal zur Hälfte befüllt sind. Das war bei einer Dose mit Hagebuttenpulver und einer Pappschachtel mit Trüffelpralinen der Fall. Ob nach rechtlichen Maßstäben eine Täuschung von Verbrauchern vorliegt, überprüfen die staatlichen Eichämter. Zwar schreibt das Eichgesetz vor, dass Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein müssen, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist. Zur Umsetzung dieser klaren Verbotsregelung gibt es jedoch interne Verwaltungsrichtlinien. Die sind jedoch veraltet und zum Teil sehr unternehmerfreundlich. Sie müssen durch konkrete Regelungen an die aktuellen Verbrauchererwartungen angepasst werden. Denn es muss klar und nachvollziehbar geregelt sein, ab wann es sich um eine Mogelpackung handelt. Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf www.volksfreund.de/kolumne

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