Ansprüche abgelehnt

Die mittlere Nutzungsdauer einer Parkett-Versiegelung beträgt nach einem Urteil des Amtsgerichts Steinfurt (4 C 168/05) zwölfeinhalb Jahre. Die Lebensdauer eines Laminat-Bodens bezifferte das Gericht nach Darstellung des Mietervereins für den ehemaligen Regierungsbezirk Trier auf zehn Jahre.

Trier. (red) Die Entscheidung über die Nutzungsdauer von Parkett- und Laminatböden war notwendig geworden, weil ein Vermieter nach dem Auszug seiner Mieter Schadenersatzansprüche von rund 4000 Euro geltend machte. Nach Informationen des Mietervereins sollte der Laminat-Boden ausgetauscht werden, da die Mieter Feuchtigkeitsschäden und Kleberückstände verursacht hätten. Außerdem sollten auch die Parkett-Böden durch Wassereinwirkung beschädigt worden sein. Deshalb hätte das Parkett abgeschliffen und neu versiegelt werden müssen. Das Amtsgericht Steinfurt lehnte die Ansprüche des Vermieters weitgehend ab. Gestützt auf ein Gutachten urteilte das Gericht, die mittlere Nutzungsdauer einer Parkett-Boden-Versiegelung liege bei etwa zwölfeinhalb Jahren. Da der Parkett-Boden bei Miet-Ende bereits acht Jahre alt gewesen sei, könne der Vermieter allenfalls ein Drittel der entstandenen Kosten als Schadenersatz fordern. Da der beschädigte Laminat-Boden schon zehn Jahre alt war, sei ein wirtschaftlicher Schaden nicht entstanden. Der Mieterverein weist darauf hin, dass der Austausch von Parkett-, Laminat- oder Teppich-Böden nie zu den Schönheitsreparaturen gehört, die im Mietvertrag vereinbart werden können.

Mieterverein für den Regierungsbezirk Trier, Walramsneustraße 8, 54290 Trier, Telefon 0651/9940970, E-Mail: info@mieterverein-trier.de

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