Ein Lichtlein brennt

TRIER. (sas) In der Adventszeit schmücken viele Verbraucher ihr Heim weihnachtlich. Verschiedene Leuchtmittel liegen derzeit im Trend. Aber nicht immer bereitet das schöne Licht nur Freude. Diese Ware kann auch Mängel haben, die bis hin zum Brand führen können. darauf weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) hin, die zum Schutz der Verbraucher Verkaufsstellen für Weihnachtsbeleuchtungen überprüft hat.

Bereits im vergangenen Jahr wurde bei einer Routinekontrolle in einem Sonderpostenmarkt mangelhafte Ware entdeckt. Deshalb wird jetzt erneut kontrolliert, und ist der gleiche Sonderpostenmarkt wieder auffällig geworden. Die SGD Nord ist aber auch dankbar, wenn der Käufer selbst aufmerksam ist. Wer mangelhafte Ware entdeckt, sollte unbedingt die Behörde informieren. Verbraucher sollten Folgendes beachten: Die Leuchtmittel sollten auf jeden Fall das CE oder GS Kennzeichen tragen. Weil auch Produkte aus Fernost die Kennzeichnungen zu Unrecht tragen könnten, sollte der Verbraucher nicht zum billigsten Produkt greifen, sondern auf Qualität achten. Besondere Anzeichen für mangelhafte Produkte sind etwa das Fehlen der Herstelleradresse auf dem Leuchtmittel oder das Fehlen einer deutschen Bedienungsanleitung. Informationen gibt es bei der Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, Telefon 0651/4601-0.

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