"Erben setzt sterben voraus"

Heiße Drähte bei der TV-Telefonaktion: Wie kann man den Pflichtteilsanspruch der Kinder aus erster Ehe umgehen? Kann man die Schlusserben im Berliner Testament noch mal ändern?

Fünf Fachanwälte für Erbrecht gaben unseren Leserinnen und Lesern wertvolle Tipps am Telefon.Kann ich von meinen Eltern verlangen, dass sie mir meinen Pflichtteil jetzt schon auszahlen?Astrid Dahmen: Nein, erben setzt sterben voraus. Was kostet mich eine Erbauseinandersetzungsklage? Und übernimmt das auch die Rechtsschutzversicherung?Karin Adrian: Die Kosten hängen von dem Wert des Nachlasses ab. Es gibt spezielle Anwalts- und Gerichtskostentabellen. Diese können Sie beim Anwalt erfragen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten für eine Beratung beim Anwalt.Wie kann man den Pflichtteilsanspruch der Kinder aus erster Ehe umgehen?Karin Adrian: Es ist fast unmöglich, den Pflichtteilsanspruch zu umgehen.Wie erstellt man das handschriftliche Testament?Astrid Dahmen: Es muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und habe ein Kind aus erster Ehe, das wir damals zur Adoption freigegeben hatten und adoptiert wurde. Hat dieses Kind noch Anspruch auf Erbe von mir?Astrid Dahmen: Nein. Mit der Adoption wurden alle rechtlichen Beziehungen zur Ursprungsfamilie durchtrennt. Aber selbstverständlich können Sie Ihr Kind im Testament bedenken.Wir sind eine Erbengemeinschaft aus acht Geschwistern. Wir verstehen uns alle gut, und das soll auch so bleiben. Aber da niemand zum Anwalt gehen möchte, kommt die Sache nicht zu Ende. Haben Sie einen Tipp?Michaela Porten-Biwer: Es wäre sinnvoll, einen sogenannten Teilungsplan zu erstellen, also einen Plan, wie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft vorgenommen werden soll. In Ihrem Fall wäre eine Mediation sinnvoll. Dabei sitzen alle gemeinsam mit einem Mediator an einem Tisch und suchen nach einer Lösung. Viele Anwaltskanzleien bieten Mediationen an.Kann man die Schlusserben im Berliner Testament noch mal ändern?Falko Felten: Dies geht nur, wenn man sich diese Änderung im Testament vorbehalten hat.Unsere Familie ist total zerstritten. Wie erfahre ich überhaupt, wenn unser Vater verstorben ist?Falko Felten: Das Nachlassgericht wird Sie informieren. Ich gehöre zu einer Erbengemeinschaft. Ein Haus, das in den Nachlass fällt, wurde nun von einem Miterben eigenmächtig zu einem nicht marktgerechten Preis vermietet. Ist dieser Mietvertrag wirksam?Dieter Kalicki: Diese Vermietung wäre nur wirksam, wenn die Erbenmehrheit diese beschlossen hätte. Die Mehrheit errechnet sich nicht nach Köpfen, sondern nach den Erbquoten. In dem von Ihnen geschilderten Fall wird gegen das Mehrheitsprinzip verstoßen.Wir sind eine Erbengemeinschaft und können uns hinsichtlich des Verkaufs eines Hauses nicht einigen. Kann eine Zwangsversteigerung beantragt werden?Dieter Kalicki: Ja, dann tritt der Erlös an die Stelle des Hauses und wird zunächst hinterlegt, wenn man sich hinsichtlich der Verteilung des Erlöses nicht einig ist.Wir sind eine Erbengemeinschaft aus 13 Neffen und Nichten. Unter anderem haben wir Grundbesitz geerbt. Einer wäre bereit, die Abwicklung in die Hand zu nehmen. Wie verfahren wir am besten?Dieter Kalicki: Sie können einem Miterben eine notarielle Nachlassvollmacht erteilen. Mit dieser Vollmacht kann er den Grundbesitz verkaufen. Dadurch wird die Erbengemeinschaft handlungsfähig. kat

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