Höhere Gewalt auf Reisen: Das sollten Sie wissen

Hannover · Hannover (dpa) Bei höherer Gewalt können Urlauber oder der Reiseveranstalter die Reise kündigen. Das regelt das Gesetz.

Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes Ereignis, das unabwendbar und nicht vorhersehbar ist, erklärt Reiserechtler Paul Degott. Es wirkt sich so nachteilig auf die Reise aus, dass diese nicht oder nicht mehr zumutbar ausgeführt werden kann. Reisende erhalten dann den vollen Reisepreis zurück - der Vertrag wird ohne Stornogebühren rückabgewickelt. Einen Anspruch auf Schadenersatz gibt es nicht. Beispiele für höhere Gewalt sind Streik, Naturkatastrophen wie Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen, Epidemien oder Kriege und politische Unruhen.
Kommt es während der Reise zu höherer Gewalt, und der Urlauber muss die Reise abbrechen, kann der Reiseveranstalter das Geld für erbrachte Leistungen behalten. Er muss allerdings die Rückreise sicherstellen. Zusatzkosten für den Rückflug teilen sich Reisender und Veranstalter. Für die nicht erbrachte Reiseleistung bekommt der Urlauber Geld zurück. "Wichtig ist, dass der Reiseveranstalter die Kündigung erklärt hat", sagt Degott. Falls nicht, kann der Urlauber am Ende der Reise den Preis mindern. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband ist immer die Lage vor Ort und nicht die Einschätzung des Reisenden entscheidend.

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