Ihr recht

Überschwemmungen, schwere Stürme und tagelanger Dauerregen oder Tauwasser - die Natur spielt verrückt. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Schadensfälle in Deutschland, die durch Naturgewalten verursacht worden sind, stark angestiegen.

 Dr. Stefan Schatz, Kanzlei Bomm Schatz Rechtsanwälte, Trier. Foto: privat

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Wer den Schaden bezahlt, ist nicht immer klar. Nicht für jeden Schaden tritt automatisch eine Versicherung ein. So gewähren beispielsweise Gebäudeversicherung und Hausratversicherung Schutz für das Eigentum. Das gilt aber nur für Schäden, die durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel verursacht worden sind. Handelt es sich um einen Sturmschaden, so zahlt die Versicherung nur ab Windstärke acht. Für Überschwemmungsschäden, die immer häufiger auftreten, bieten Gebäudeversicherung und Hausratversicherung keinen Versicherungsschutz. Wenn nach einem starken Regen eine Erdgeschosswohnung unter Wasser steht oder gar die Deiche nicht halten, hilft nur eine Elementarschadenversicherung. Diese tritt auch in Fällen von Erd- oder Schneerutsch ein. Wer sein noch im Bau befindendes Haus schützen will, sollte eine Rohbauversicherung abschließen. Diese tritt zum Beispiel ein, wenn während der Bauphase das Haus durch Blitzschlag abbrennt oder durch Sturm beschädigt oder zerstört wird. Allen Versicherungen ist gemein, dass die abgedeckten Risiken wie auch bestehende Risikoausschlüsse in den Versicherungsbedingungen genau geregelt sind. Daher empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Versicherung immer das "Kleingedruckte" gründlich zu lesen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" text="www.rakko.de" class="more"%>. Autor: Rechtsanwalt Dr. Stefan Schatz, Kanzlei Bomm Schatz Rechtsanwälte, Trier.

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