Klage über unfreundliches Personal

Seit August 2009 bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Rat und Unterstützung zu den neuen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr an. Jetzt zog die Einrichtung die erste Bilanz.

Mainz/Trier. (red) "Interessanterweise gab es nur wenige Anfragen zur Entschädigung wegen Verspätung oder Zugausfall", sagt Monika Hecken, Fachberaterin für Fahrgastrechte bei der Verbraucherzentrale. "In gut einem Drittel der Fälle ging es um die automatische Verlängerung der Bahncard." Zwar steht in den Geschäftsbedingungen zur Bahncard, dass diese sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht mindestens sechs Wochen vor Kartenablauf schriftlich gekündigt wird. Doch dies scheint vielen Bahncard-Kunden nicht bekannt zu sein. Viele Verbraucher beanstandeten mangelnde Freundlichkeit des Bahnpersonals. So stießen Beschwerden über im ganzen Zug verschlossene Toiletten bei den Zugbegleitern auf taube Ohren - schließlich habe der Fahrgast nur für die Beförderung, nicht aber die Toilettennutzung bezahlt. Auch wer aufgrund technischer Defekte der Automaten keinen Fahrschein kaufen konnte, traf beim Personal nicht immer auf Verständnis. "Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit sich Fahrgäste klimabewusst fortbewegen können", so Hecken. Knapp vier Monate nach Inkrafttreten der ersten Fahrgastrechte steht aus Sicht der Verbraucherschützer fest: Weiterhin müssen die Qualität der Reise und die Sicherheit und Sauberkeit in Zügen und Bahnhöfen verbessert werden.

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