Rutschpartie

BERLIN. (red) Wer auf eisglatter Straße in einen Unfall verwickelt wird, muss einen Teil des Schadens immer selbst zahlen. Dies geht laut der Deutschen Anwaltauskunft in Berlin aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az 26 U 53/04). In dem Fall fuhr ein Mann auf eisglatter Fahrbahn, als das Fahrzeug vor ihm plötzlich abgebremst wurde.

Sein schnell eingeleitetes Ausweichmanöver schlug fehl, und die beiden Fahrzeuge kollidierten. Den Unfallschaden an seinem Fahrzeug wollte der Mann vollständig von der Fahrerin ersetzt bekommen, da diese grundlos gebremst habe und der Zusammenstoß nicht mehr abwendbar gewesen sei. Die Frau war aber nicht bereit, den gesamten Schaden zu übernehmen, und so klagte der Geschädigte. Er errang einen Teilerfolg. Die Richter sahen die Hauptschuld zwar ebenfalls bei der Frau. Jedoch komme auch dem Kläger eine Mitschuld zu. Zur Begründung führt das Gericht an, dass jeder Autofahrer bei Glatteis die Konsequenz geringster Fahrfehler des vorausfahrenden Fahrers einkalkulieren müsse. Bei widrigen Umständen müsse ein Fahrer sein Fahrzeug jederzeit gefahrlos lenken und abbremsen können. Der Kläger aber sei gerade nicht langsam genug gefahren, oder er habe ein unangepasstes Fahrmanöver versucht. Ebenfalls eines Fehlverhaltens überführt muss er für ein Drittel seines Schadens aufkommen.

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