Viele Fragen zum neuen Unterhaltsrecht

Mit dem neuen Unterhaltsrecht kommen auf viele getrennte Paare eine Vielzahl von Fragen zu. Vier Rechts-Experten geben heute, 17 bis 19 Uhr, interessierten Volksfreund-Lesern Antworten auf ihre Fragen.

Trier. (hw) Seit 2008 gelten das neue Unterhaltsrecht und eine neue Düsseldorfer Tabelle. Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Unterhaltsrechts war lange in der Schwebe, denn die Reform hat nicht nur rechtliche Auswirkungen, sondern auch politische und gesellschaftliche. Geändert hat sich vor allem die Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht über genügend Einkommen verfügt, allen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Ab 2008 hat der Kindesunterhalt absoluten Vorrang. Danach werden die Unterhaltsberechtigten des zweiten Ranges berücksichtigt. Und zwar Ehepartner, geschiedene und ab 2008 auch unverheiratete Elternteile, sofern sie Kinder betreuen. In der gleichen Rangfolge befinden sich auch Ehegatten ohne Kinder bei einer Ehe von langer Dauer, da hier über die Jahre hinweg Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist. Der geschiedene Partner, der nur verhältnismäßig kurz verheiratet war und keine Kinder betreut, wird allerdings auf den dritten Rang verwiesen. Das kann in der Praxis bedeuten, dass die erste Ehefrau ohne Kinder neben der zweiten Ehefrau mit Kindern trotz finanziellen Bedarfs keinen Unterhalt mehr erhält, wenn der Ehemann nicht über genügend Einkommen verfügt. Neue Berechnungsgrundlage ist das steuerliche Existenzminimum.Auch zur Dauer des Betreuungsunterhalts gibt es gravierende Änderungen. Nach "altem Recht" war die unverheiratete Mutter bereits nach drei Jahren verpflichtet wieder zu arbeiten. Der geschiedene Ehegatte musste frühestens wieder arbeiten, wenn das jüngste Kind acht Jahre alt war. In Zukunft wird ferner der "lebenslange Unterhaltsanspruch" nach einer Scheidung die Ausnahme sein. Die Höhe des Unterhalts soll zukünftig auch nicht mehr an den ehelichen Lebensverhältnissen orientiert werden. Damit soll erreicht werden, dass eine gescheiterte erste Ehe nicht länger dazu führt, dass eine zweite Ehe mit Kindern nicht mehr finanzierbar ist. Es wird sich also vieles ändern, wobei der Gesetzgeber kaum Kriterien vorgegeben hat. Die Experten sind Verena Wallrabenstein, Telefon 0651/7199-194, Martina Prechtl, Telefon 0651/7199-195, Reinhold Schmitt, Telefon 0651/7199-196, und Martin Schroeder, Telefon 0651/7199-198.

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