Volksfreund-Serie: Familien ausreichend absichern

Trier · In unserer neuen Themenreihe Versicherungen im Monat Februar haben wir mit der Privathaftpflicht- und der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits den Grundschutz für jedermann vorgestellt. Für Familien und Kinder gelten zudem Sonderregeln und damit erhöhter Absicherungsbedarf.

Wer gerade eine Familie gegründet hat, denkt oft an anderes als an den Versicherungsschutz von Nachwuchs und Eltern. Doch gerade hier einen finanziellen Ruin aufzufangen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben von Eltern. "Der größte Fehler von Versicherten ist es, viel Geld in überflüssige Papiere zu investieren", sagt Renate Schröder von der Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz, Beratungsstelle Trier.

Während etwa die Invalidität der Kinder oftmals nicht ausreichend gesichert ist und diese deshalb im Schadensfall ein Leben lang auf teure Hilfe angewiesen sind, werden laut den Verbraucherschützern rund 125 Millionen Euro jährlich allein in eine "unsinnige Insassenunfallversicherung" als Zusatz zur KFZ-Versicherung ausgegeben. "Die Kinderinvaliditätsversicherung ist ein ähnlich wichtiger Versicherungsschutz wie die Berufsunfähigkeitsversicherung für berufstätige Erwachsene", sagt Schröder. Die Gefahr: Weil der Staat im Schadensfall keine gesetzliche Rente zahlt, kommen Kinder kaum über die Sozialhilfe hinaus, und bleiben dies ihr Leben lang, sofern die Invalidität anhält. "Das unterschätzen viele Eltern", weiß die Versicherungs-Expertin (siehe Extra I). Denn häufig träten vor allem Erkrankungen wie Diabetes oder Leukämie erst einige Jahre nach der Geburt auf, die über eine einfache Unfallversicherung nicht abgedeckt seien.

Aber auch den Hinterbliebenenschutz sollten Eltern nicht aus den Augen verlieren. Selbst wenn niemand an den Tod des Hauptversorgers in der Familie denken mag, so ist eine Risikolebensversicherung (RLV) laut den Verbraucherschützern der günstigste Schutz für Familien. "Hier gibt es oft große Defizite", sagt Renate Schröder. Wichtig sei es, sogar beide Elternteile abzusichern. "Verstirbt im klassischen Fall die Mutter als Hausfrau und Teilzeitbeschäftigte, sollte die Familie ebenfalls geschützt sein, um später den Verdienstausfall auffangen zu können und jemanden im Haushalt oder für die Kinderbetreuung anstellen zu können", sagt sie. Folglich sei eine solche Versicherung auch für Alleinerziehende und nicht verheiratete Paare mit Kindern wichtig. Folglich sollten die Laufzeiten so lange gelten, bis die Kinder finanziell auf eigenen Füßen stehen - ausgehend vom jüngsten Kind. Im Laufe der Zeit kann allerdings die Höhe der Versicherungssumme angepasst werden. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ist die RLV wesentlich günstiger (siehe Extra II). Dafür wird aber auch nur das Todesfallrisiko abgesichert und keine Sparsumme aufgebaut. Da die Verbraucherschützer Beitragsunterschiede von mehr als 300 Prozent festgestellt haben, sind Preis-Leistungs-Vergleiche in jedem Fall ratsam.

Für Sie, liebe Leser, haben wir im Internet ein Extra eingerichtet - neben allen Schwerpunkttexten gibt's einen Vertragsspiegel, in dem Sie einen Überblick über all Ihre Versicherungen finden. Zusätzlich gibt's eine Musterauswertung aller Versicherungen für eine Familie mit zwei Kindern von Haftpflicht über Rechtsschutz und Wohngebäude bis Berufsunfähigkeit und Todesfall.
Extra I: Kinderinvaliditätsversicherung


Meist unterscheiden sich die Verträge zur Kinderinvalidität (KIV) in diejenigen mit einer Einmalzahlung und die mit einer lebenslangen Rente ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent. Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sollte eine Rente mindestens 1000 Euro monatlich betragen, wird eine Einmalzahlung angepeilt, gilt die Faustformel mal 400, also 400.000 Euro. Eine gesonderte Gesundheitsprüfung durch eine Gesellschaft sollten Eltern laut den Verbraucherschützern ablehnen, ebenso wie Verträge nur zu bestimmten Krankheiten.
Dass auch Krankheiten in der KIV wichtig abgesichert sind, zeigt ein Blick in die Statistik: Es ist rund 100-mal wahrscheinlicher, dass Kinder aufgrund einer Krankheit invalide werden als durch einen Unfall. Und der Schutz sollte, auch wenn er nicht ganz günstig ist, für Kinder bis etwa 15/16 Jahre gelten. sasExtra II: Die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung (RLV) sichert allein das Todesfallrisiko ab. Zum Laufzeitende wird also nichts ausgezahlt. Denn die RLV ist kein Sparvertrag, der eine Rückvergütung vorsieht. Policen gibt es laut Tests für 150 bis 370 (Frauen) und 240 bis 550 Euro (Männer) im Jahr. Um die Beiträge zu drücken, empfiehlt Renate Schröder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sich die Gewinne der Versicherungsgesellschaft mit anfallenden Beiträgen verrechnen zu lassen. So kommt es schon mal zu einer 50-Prozent-Ersparnis.

Daneben gibt es noch die Modelle des Todesfallbonus (Gewinnanteile werden auf die Versicherungssumme aufgeschlagen) und die festverzeinsliche Ansammlung von Überschüssen seien für Familien kaum lohnenswert. Denn die Risikolebensversicherung sollte das Haushaltsbudget so wenig wie möglich belasten, damit für die Alterssicherung noch ausreichend Geld übrig ist.

Für Familien gilt folgende Faustformel: Maßstab für die Versicherungssumme ist bei kleinen Kindern das Vierfache des Jahreseinkommens des Haupt- oder Alleinverdieners, bei älteren Kindern das dreifache Jahreseinkommen, bei kinderlosen Paaren das einfache Jahreseinkommen. sas

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