Wenige Städte planen Umweltzonen

TRIER. Unter Deutschlands Autofahrern herrscht große Verunsicherung: Wer darf zukünftig Fahrverbote aussprechen und Fahrzeuge aus den Innenstädten verbannen? Einige deutsche Städte planen Umweltzonen, in die nur noch Autos mit entsprechender Prüfplakette einfahren dürfen. Das neue "Pickerl" gibt es vom 1. März an.

Seit einigen Jahren geistert durch Deutschlands Städte die Diskussion um die Feinstaubbelastung in den Innenstädten. Damit soll aber schon bald Schluss sein: Vom 1. März an tritt bundesweit die Verordnung in Kraft, die Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß aus dem Verkehr verbannen kann.Nur wenige Ausnahmen

Die Experten von Tüv und Dekra geben aber Entwarnung und sehen keinen Grund zur Panik unter den Autobesitzern. "Es sind nur wenige Großstädte in Deutschland, die so genannte Umweltzonen einrichten wollen, und auch in Luxemburg ist das wohl kein Thema", sagt Thomas Reuter, Leiter der Dekra-Niederlassung in Trier. Nach Auskunft der Stadt Trier gibt es keine Pläne, eine solche "Schutzzone" einzurichten. Ralf Frühauf vom Presseamt der Stadt: "Nach dem derzeitigen Stand wird es nicht als erforderlich angesehen, in Trier eine Umweltzone einzurichten. Der im vorigen Jahr beschlossene Aktionsplan Luftreinhaltung sieht keine verkehrslenkenden Maßnahmen vor, so dass derzeit auch keine Grundlage für eine solche Maßnahme bestehen würde." An den beiden innerstädtischen Messstationen Kaiserstraße und Ostallee wurde der kritische Grenzwert im vergangenen Jahr 22 beziehungsweise 28 Mal überschritten. Erlaubt ist eine solche Überschreitung an 35 Tagen. Wer allerdings viel unterwegs ist, muss sich in München, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin, Köln, Karlsruhe und Frankfurt auf Umweltzonen einstellen. Ralf Schell, Prüfer beim Tüv Rheinland in Trier, rät deshalb Autofahrern, sich die Plakette zu besorgen. "Um die Prüfplakette zu erhalten, ist keine spezielle Untersuchung nötig, sondern es genügt ein Blick in den Fahrzeugschein." Das gehe sehr schnell. Die Gebühren für die Plakette liegen wahrscheinlich zwischen fünf und zehn Euro und sie sind bei allen Zulassungsbehörden und überall dort, wo Abgassonderuntersuchungen durchgeführt werden, zu erhalten. Bußgeld ohne Plakette

"Die Verordnung gilt für PKW und Nutzfahrzeuge, egal ob Benziner, Diesel- oder Gasantrieb", sagt Tüv-Prüfer Schell. Wer keine Plakette an seinem Auto angebracht hat, riskiert in ausgewiesenen Umweltzonen ein Bußgeld, egal ob sein Auto eine alte "Dreckschleuder" ist oder ein Auto mit niedriger Schadstoff-Emission. "Wer eine Feinstaubplakette erhalten möchte, muss den Fahrzeugschein oder bei neueren PKW die Zulassungsbescheinigung I mitbringen. Zudem muss ein Fahrzeug angemeldet sein", sagt Thomas Reuter von der Dekra. Von der Pflicht ausgenommen sind Motorräder und Traktoren, aber auch Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die schwerbehindert sind. Über weitere Ausnahmen für Oldtimer oder Anlieger diskutiert der Gesetzgeber noch.

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