Ärger über das Urteil, Sorge um die Enkelkinder

TRIER. (red) Das in dieser Woche gefällte Urteil gegen zwei bekennende Pädophile des ehemals in Trier ansässigen Vereins "Krumme13" hat für zahlreiche Reaktionen gesorgt. Wir veröffentlichen hier weitere E-Mails von TV -Lesern.

Mir kann keiner weis machen, dass ein fünfjähriges Mädchen "Lust" auf einen erwachsenen Mann hat - das ist pervers und gehört tatsächlich strafrechtlich verfolgt, und zwar so, dass so ein Mensch sein Leben lang nicht mehr froh wird, denn seine Opfer werden es ja auch nicht. Für meinen Geschmack sind die Strafen in unserem Land extrem gering und dürftig - meist ist der Täter später das angebliche Opfer. Falls dieser Mann mit der Berufung durchkommen sollte, bedeutet das wohl, dass noch viele Kinder weiterhin missbraucht werden, dass Menschen mit solch perversen Trieben geduldet und geschont werden. Die Leid tragenden an der Sache sind die Kinder, die mit diesen schmerzvollen Erlebnissen leben müssen, und deren Angehörige, die sich Ihr Leben lang Vorwürfe machen müssen. Michaela Thomassin, Trier rene-thomassin@t-online.de Vielleicht haben Sie auch beim lesen des Trierischen Volksfreunds dieses unbeschreibliche Gefühl von Wut, Hass und absolutem Unverständnis gehabt. Wie kann es sein, dass ein Mensch wie "Krumme-13"-Chef Dieter Gieseking in Deutschland noch bis vor einiger Zeit überhaupt einen Verein dieser Art betreiben konnte? Der Fehler liegt meiner Meinung nach im deutschen Rechtssystem. Richterin Lisa Winterholler hat es schon angedeutet, in dem sie sagt, es gehe nicht um die Gesinnung, denn die sei nicht strafbar. Hier sollte meines Erachtens nach eine rechtliche Ausnahmeregelung fixiert werden, welche bekennende Pädophile schon als Straftäter ansieht. Klartext: Jemand, der öffentlich zugibt, pädophil zu sein oder jegliche Art von Sex mit Kindern gutheißt, sollte ungeachtet von bestehenden rechtlichen Grundsätzen, als Straftäter behandelt und verurteit werden. Kinder sind unser kostbarstes Gut, so hilflos und gutgläubig. Wir dürfen sie nicht solchen potentiellen Gefahren aussetzen. Warum warten, bis etwas passiert, was nie wieder rückgängig gemacht werden kann? Christoph J. Kockelmann , Trier rebound_ inc@hotmail.com Menschen, die sich an Kindern vergehen, müssten härter bestraft werden! Verdient hätten sie mehr, als dass man sie nur ein paar Jahr wegsperrt und kaum freigelassen, geht ihr Treiben unvermindert weiter. Angela Justen, Bitburg eifelbaerchen@hotmail.com Erst in Ihrer Dienstag-Ausgabe haben Sie darauf hingewiesen, dass Herr Gieseking alle erdenklichen Möglichkeiten sucht, sich ein Forum zu schaffen. Und genau dies geben Sie ihm durch den großen Artikel auf Seite 3. Hierfür fehlt mir jedes Verständnis. Ingrid Diensberg, Pelm Ingrid.Diensberg@t-online.de Dieses Urteil ist ein Justizskandal. Es kann nicht sein, dass ein Tatsachenbericht, auch wenn er vielleicht beschönigt geschrieben wurde, als Kinderpornographie gelten kann. Es existiert hierzu schlicht keine gültige Gesetzgebung. Die Verurteilung des zweifellos zwielichtigen Herrn Gieseking ist politisch motiviert. Wäre ich auf der Seite von Herrn Gieseking, würde ich das Verfahren weiterziehen und anschließend auf juristischem Wege die sofortige Suspendierung dieser Frau Richterin anstreben, die in diesem Fall ganz klar nicht objektiv entschieden hat. Daniel Bucher, Liestal Schweiz pupli@freespirits.org Ich halte dieses Urteil für fatal! Ob tatsächlich alles, was die Gesetzgebung angeht, ausgeschöpft wurde? Dieses Urteil ist zu mild. Es öffnet Tür und Tor für Täter. Natürlich darf in einer Demokratie jeder seine Meinung äußern. Ist das hiermit abgetan, eine persönliche Meinung zu äußern oder ist hiermit ein Tatbestand erwiesen? Muss ein "Opfer" erst ermordet werden, damit der Tatbestand erwiesen ist? Siehe Saarland! Und nun noch Fragen an die Täter selbst: Sie können sich sicherlich an Ihre Kindheit erinnern! Wie sehr schmerzte es Sie, gedemütigt, verletzt, an der "Kinderseele" "ermordet" zu werden? Die Schmerzen, die Ihnen zu irgend einem Zeitpunkt zugeführt wurden, geben Sie heute ab - wiederum an Kinder. Dies entschuldigt in keinster Weise Ihre Taten! Stellen Sie sich, lassen Sie sich helfen, von fachlich-qualifizierten Psychologen. Gabriele Hörzer mutsch.i@t-online.de Ich habe fünf Enkelkinder im Alter von vier bis elf Jahren. Nicht vorstellbar, was ich machen würde mit diesem Typen, wenn er sich an meinen Enkelkindern vergreifen würde. Ich denke, die Strafe, die er bekommen hat, ist viel zu klein!!!!Ronny Reis, Hupperath ronny_ reis@t-online.de Es wäre ein Skandal und eine Niederlage für unsere Gesellschaft, wenn Pornografie und Sex mit Kindern verharmlost würden und diese Leute von "Krumme 13" es erreichten, dass ihr perverses und menschenverachtende Verhalten gegenüber Kindern verharmlost und gar zur Gesellschaftsfähigkeit erhoben würde. Vielmehr brauchen Kinder verlässlichen Schutz und Achtung und liebevolle Fürsorge. Die Strafe von acht Monaten kann dieser vorsätzlichen Fehlhaltung nicht gerecht werden. Der springende Punkt ist, dass die Leute keinerlei Schuldbewusstsein und Einsicht zeigen. Außer der Freiheits und einer zusätzlichen Geldstrafe wäre für diese Leute ein bedarfs-erfolgsorientiertes Sozialtraining und eine Therapie nötig. Rudi Kemmer, Wittlich rudi.kemmer@t-online.de

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