Der Mann hat Recht

Ein 20-Jähriger fühlt sich diskriminiert, weil in Deutschland Frauen die Wahl zur Wehr, Männer jedoch die Pflicht dazu haben. Er hat geklagt und ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert - aus nachvollziehbarem Grund: Wie Deutschland seine Verteidigung organisiert, geht die EU nichts an. Von dieser juristischen Bewertung abgesehen hat der junge Mann aber vollkommen Recht. Mit Wehrgerechtigkeit - genauer: Dienstgerechtigkeit - hat die Situation in Deutschland nichts zu tun. Über ein Drittel der Männer eines Jahrgangs wird ausgemustert oder muss wegen Ausnahmeregelungen (etwa für Väter, dritte Söhne oder Theologen) keinen Dienst leisten. Für Frauen gibt es keine Dienstpflicht. Also bleibt nur ein kleiner Teil eines Jahrgangs übrig, der überhaupt Dienst fürs Vaterland leisten muss. Zugleich stellen sich immer drängendere Fragen nach der künftigen Struktur der Bundeswehr (mit weniger Wehrpflichtigen) und der Zukunft des Pflegebereichs (mit mehr Zivildienstleistenden). Reformbedarf also allerorten - und kein Grund, das Urteil aus Luxemburg als Aufforderung zum "Weiter so" zu interpretieren. m.schmitz@volksfreund.de

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