Die Chance nutzen

Ein Glück, dass das Hakenkreuz-Urteil anscheinend wieder revidiert wird. Die damalige Begründung des Stuttgarter Gerichts war absurd, dass ein massenhaft verbreitetes, durchgestrichenes Nazi-Symbol zu einem Gewöhnungseffekt führe.

Eine Gewöhnung an was, bitteschön? Und was wäre schlimm daran, sich an sichtbaren Widerstand gegen Nazis und Ewiggestrige in diesem Land zu gewöhnen? Wer jenen Menschen die Motivation nehmen will, die sich noch aktiv gegen rechtsextreme Umtriebe, gegen alte und neue Nazis engagieren, der muss so wie die Stuttgarter argumentieren. Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof dieser Argumentation voraussichtlich nicht folgen wird. Ohnehin war es verwunderlich, dass sich an das Zeichen nie jemand gestört hat - und sich die Gerichtsbarkeit auf einmal nach Jahrzehnten auf den Plan gerufen fühlte. Besser als mit der durchgestrichenen Form des Hakenkreuzes kann man sich nicht von allem, was sich damit verbindet, distanzieren. Wer das tut, darf gerade angesichts der wachsenden Gefahr und Gewaltbereitschaft von Rechts nicht kriminalisiert werden. Im Gegenteil: Er braucht Unterstützung, mehr Mutige, die das tun. Und Richter, die Fingerspitzengefühl und klaren Menschenverstand walten lassen, statt die Falschen zu bestrafen. Der Bundesgerichtshof hat nun die Chance, ein albernes Urteil zurechtzurücken. Er sollte sie nutzen. nachrichten.red@volksfreund.de

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