Die Richter warten bereits

Verträgliche Lastenteilung kontra ungerechte "Straßensteuer": An der Umlegung von Ausbaukosten scheiden sich bei Bürgern und Politikern seit Jahren die Geister. Dabei ist es im Grundsatz absolut vernünftig, den Gemeinden mit dem Instrument der wiederkehrenden Beiträge eine Alternative zu den teilweise hohen Einmalzahlungen für direkte Anlieger zu schaffen.

Nach dem einigermaßen kläglichen Scheitern der Reform des Kommunalabgabengesetzes im Frühjahr muss ein neuer Anlauf her, um endlich in der rechtlich heiklen Frage "die Kuh vom Eis zu holen" und damit die betroffenen Gemeinden nicht mehr im Regen stehen zu lassen. Zumindest politisch sind die Aussichten diesmal besser, denn die FDP kann nicht mehr als Regierungspartei blockieren, sondern als Opposition lediglich kritisieren - notfalls vor das Verfassungsgericht ziehen. Doch so weit werden es die Liberalen wohl nicht kommen lassen, denn klar ist, dass es eine Regelung geben muss, schließlich setzt inzwischen mehr als ein Viertel der Gemeinden auf das langfristige Umlageverfahren. Ein genereller Wechsel zu der Einmalabrechnung würde zu recht einen Proteststurm aller auslösen, die bislang bereits über wiederkehrende Beiträge auch Straßen mitfinanziert haben, von denen sie allenfalls indirekt profitiert haben. Nicht ganz unproblematisch bleibt der nun vorgeschlagene Lösungsweg gleichwohl: Alle Straßen im Ort künftig als eine Einheit zu sehen, macht den von Richtern eingeforderten räumlich-funktionalen Zusammenhang zwischen denen, denen der Ausbau nutzt, und denen, die dafür zahlen müssen, wieder schnell zu einer Frage für die Gerichte. Klagen sind also erneut programmiert. Bleibt abzuwarten, wie weit die Richter dann den Solidargedanken fassen und den Gemeinden den notwendigen Spielraum in der Selbstverwaltung belassen. j.winkler@volksfreund.de

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