Falsche Richtung

Immer noch sind es fast ausschließlich die Frauen, die ihre Karriere abschreiben, sobald sich Nachwuchs ankündigt, und oft sogar ihren Job ganz an den Nagel hängen – ob sie verheiratet sind oder nicht.

Emanzipation? Bis sich Frauen und Männer Erwerbs- und Familienarbeit gerecht teilen, ist es noch ein weiter Weg. Schade, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum gemeinsamen Sorgerecht für Eltern unehelicher Kinder genau die entgegengesetzte Richtung einschlägt. Väter unehelicher Kinder haben keine Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht, wenn die Mütter nicht damit einverstanden ist. Kinder leben, wenn nicht bei beiden Eltern, fast immer bei der Mutter, und deshalb müssen deren Interessen besonders geschützt werden: So denken die obersten Richter Deutschlands – und verfestigen damit die ungerechte Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern, statt ein Umdenken zu fördern, statt moderne Väter zu unterstützen, die sich aktiv an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen möchten. Oft seien die Eltern unehelicher Kinder einander kaum bekannt, argumentieren die Verfassungshüter weiter – und sehen schwarz für das „Mindestmaß an Übereinstimmung“, das nötig ist, um ein Kind gemeinsam zu erziehen. Auch das ist ein Denkfehler. Denn wem fällt es wohl leichter, Kompromisse zu finden: Eltern, die zwar eine gemeinsame Nacht und das daraus resultierende Kind, aber nichts Emotionales verbindet, oder geschiedenen Paaren, die oft jahrelange Rosenkriege hinter sich haben? Für letztere ist seit 1998 das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall – eine übrigens allseits hoch gelobte Lösung. Natürlich macht es keinen Sinn, unverheirateten Eltern grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht einzuräumen – viel zu oft kümmert sich der Erzeuger nicht einen Deut um sein Kind und ist froh, wenn er keinen über die monatliche Überweisung hinausgehenden Beitrag leisten muss. Doch es gibt eben auch die anderen Väter – die, die Verantwortung übernehmen möchten. Was spricht dagegen, unehelichen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, ein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen? Einen solchen bürokratischen Akt und die damit verbundenen Gebühren dürften nur die Männer in Kauf nehmen, die sich wirklich engagieren wollen. Ist die Mutter nicht einverstanden, kann sie Einspruch erheben – das Gericht entscheidet dann im Einzelfall, ob dem Wohl des Kindes am ehesten mit einer alleinigen Sorge der Mutter oder mit der gemeinsamen beider Eltern gedient ist. Damit wären uneheliche Väter nicht mehr ausschließlich vom Wohlwollen der Mütter ihrer Kinder abhängig. Und das gebietet die Fairness. i.kreutz@volksfreund.de

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