Gnade vor Recht

Das gestrige Urteil des Trierer Landgerichts kann ernsthaft niemanden überrascht haben. Schon nach dem ersten Verhandlungstag vor über einem Monat war klar, dass der Vorsitzende Richter für derartige Miet-Eskapaden auch bei einem katholischen Geistlichen kein Verständnis hat.

Der langjährige Schönecker Priester Lech Rybak muss das Eifeler Pfarrhaus nun also endgültig räumen - und das recht zügig. Ganze drei Wochen lässt ihm das Gericht nur Zeit, eine neue Bleibe zu finden und zu packen. Andernfalls wird von Amts wegen geräumt. Eine weitere Eskalation des schon jetzt bundesweit für Schlagzeilen sorgenden innerkirchlichen Tohuwabohus kann aber niemand wollen. Höchste Zeit, dass um den Kirchturm im Eifelort Schönecken herum endlich wieder Ruhe einkehrt. Daran sollten sich auch die (ehemaligen) Vorgesetzten des aus Polen stammenden Kirchenmannes beteiligen. Wenn sich Lech Rybak jetzt nicht weiter stur stellt und das Pfarrhaus vor Ablauf der Galgenfrist räumt, sollten die Bistumsverantwortlichen in Lublin und Trier Gnade vor Recht ergehen lassen und dem suspendierten Pfarrer eine neue Beschäftigung im Kirchendienst anbieten. Das wäre ein schönes Zeugnis von Nächstenliebe und Vergebung - christlichen Grundwerten, von denen in Sonntagsgottesdiensten so häufig die Rede ist. r.seydewitz@volksfreund.de

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