Nachhilfe aus Karlsruhe

Das Karlsruher Votum zu den heimlichen Vaterschaftstests reiht sich ein in die Folge höchstrichterlicher Urteile, die einer entscheidungsunfähigen Politik erklären, wo es langgeht. Was die Verfassungsrichter sagen, leuchtet ein: Das Recht des Kindes auf seine informationelle Selbstbestimmung schließt heimliche Nacht-und-Nebeltests aus.

Aber das Recht des zweifelnden Vaters, nicht sein Leben lang mit dem Verdacht zu leben, als Zahltrottel behandelt zu werden, macht es ebenso notwendig, ihm eine legale Aufklärungsmöglichkeit zu verschaffen. Das ist so einfach und klar, dass man sich fragt, warum es eines Verfassungsgerichtsurteils bedarf, wo es doch einen Gesetzgeber gibt, der in der Lage sein müsste, solche Fragen menschlichen Zusammenlebens gescheit zu regeln. Es ist grotesk, wenn das zuständige Ministerium nun so tut, als dürfe es sich durch die roten Roben bestätigt fühlen. Man muss nur nachlesen, was Justizministerin Zypries noch vor Jahresfrist gesagt hat: Sie wollte die heimlichen Tests unter Strafe stellen, aber von einer parallelen Verbesserung der Rechtslage für Väter war nirgendwo die Rede. "Kein Gentest ohne Zustimmung der Mutter", war die Linie. Eine Absurdität, wenn man weiß, dass gerade im vermuteten Fall der Fälle die Mutter an einer Aufklärung nicht das geringste Interesse hat. Jetzt hat das Verfassungsgericht den Politikern das Wesentliche ins Aufgabenbuch geschrieben: Innerhalb eines Jahres dafür zu sorgen, dass zweifelnde Väter legal und offiziell ohne Probleme einen Test verlangen können. Natürlich unter Information der Betroffenen. Wenn das geregelt ist, aber nur dann, spricht nichts dagegen, den Sumpf illegaler Vaterschaftstests stillzulegen, notfalls auch unter Strafandrohung. Denn das kann man wiederum von den Vätern verlangen: Dass sie offen zu ihren Zweifeln stehen und - falls sie sich irren - mögliche Konsequenzen für die Beziehung dann auch tragen. d.lintz@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort