Nur recht und billig

Mit ihrem Bußgeld-Urteil gegen den VW-Konzern haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs klargestellt, dass es in als frei propagierten Märkten keine Repressionspolitik nach Gutsherren-Art geben darf.

Der einigermaßen normal denkende Verbraucher hat ohnehin den Kopf geschüttelt angesichts von Verkaufsverboten, die in Italien, Dänemark und sonstwo die Vertragshändler am Abschluss mit deutschen Kunden hindern sollten. Wer als "global player" die marktwirtschaftlichen Prinzipien - oder kapitalistischen Grundlagen der Profitmaximierung - hochjubelt und das freie Spiel der Kräfte in der Wirtschaft beschwört, darf nicht willkürlich zu Reglementierungsinstrumenten greifen, wenn sich die Verbraucher im gleichen Sinne orientieren. Was hätte VW gesagt, wenn man dem Konzern in Deutschland den Verkauf von Autos verboten hätte, weil Fahrzeuge oder Komponenten davon in Billiglohn-Ländern produziert werden? Scharfes Kostendenken mit den entsprechenden Konsequenzen darf kein Privileg für die Besitzer der Produktionsmittel sein. Auch diejenigen, die den Reichtum der Konzerne miterwirtschaften, müssen bisweilen rechnen dürfen. Das Luxemburger Urteil ist insofern nur recht und billig. e.kullick@volksfreund.de

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