Quadratur des Kreises

Es ist die Quadratur des Kreises: Auf der einen Seite nimmt der Bund pro Jahr dankbar rund 14 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer ein, auf der anderen Seite schreibt sich jede Bundesregierung die Suchtvorbeugung auf die Fahnen, die - bei großem Erfolg - die Einnahmen mächtig drücken müsste.

Ähnlich verhält es sich bei (Sport-)Wetten. Auf der einen Seite freuen sich die Länder über Millionen-Einnahmen aus dem Glücksspiel, um damit Sport, gesellschaftliche Projekte oder Kultur zu fördern (jeder Computer in Berliner Schulen ist zum Beispiel ein "Lotto-Computer"). Auf der anderen Seite soll nun auch in diesem Bereich mehr als bisher für Suchtvorbeugung getan werden. So will es das Bundesverfassungsgericht. In seinem Urteil hat es zwar grundsätzlich nicht am staatlichen Monopol für Sportwetten mit festen Quoten ("Oddset") gerüttelt. Aber es soll Schluss sein damit, dass der Staat zur Bekämpfung von Spielsucht ein Monopol in Anspruch nimmt, andererseits die Lotto-Gesellschaften aber offensiv für ihre Wetten werben, um entsprechende Einnahmen zu generieren. Oddset ist etwa "Nationaler Förderer" der Fußball-WM in Deutschland. Das ist ohne Zweifel ein Widerspruch. Doch wie stellen sich die Richter die Prävention vor? Soll es künftig auf Spielsscheinen eine schriftliche Warnung geben - etwa: "Das Spielen fügt Ihnen erheblichen Schaden zu."? Das kann nicht die Lösung sein. Deshalb erscheint es sinnvoller, ausufernden Gewinn-Erwartungen und -Möglichkeiten einen Riegel vorzuschieben und Jugendliche besonders zu schützen. Nicht alles, was möglich ist, muss auch erlaubt sein. m.blahak@volksfreund.de

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