Respekt vor dem Willen

Das menschenunwürdige Gezerre um die Wachkoma-Patientin Terri Schiavo zeigt deutlich, was passiert, wenn individuelle Schicksale in die Mühle politischer Taktiererei geraten. Wer vermeiden will, dass uns in Deutschland Ähnliches passiert, sollte helfen, dass die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung nach gründlicher Debatte in absehbarer Zeit unter Dach und Fach kommt.

Das menschenunwürdige Gezerre um die Wachkoma-Patientin Terri Schiavo zeigt deutlich, was passiert, wenn individuelle Schicksale in die Mühle politischer Taktiererei geraten. Wer vermeiden will, dass uns in Deutschland Ähnliches passiert, sollte helfen, dass die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung nach gründlicher Debatte in absehbarer Zeit unter Dach und Fach kommt. Maßgeblich kann dabei letztlich nur der selbstbestimmte Wille jedes einzelnen sein. Wer sich entschieden hat, unter den Bedingungen der modernen Medizin bis zuletzt und unter Nutzung aller Möglichkeiten zu leben, verdient uneingeschränkten Respekt. Seine freie Entscheidung darf nicht zur Disposition gestellt werden, auch nicht auf das Votum seiner Familie hin, und schon gar nicht aus Zweckmäßigkeits- oder Kostenerwägungen. Wer sich aber bewusst entschieden hat, ab einer bestimmten Schwelle auf Apparatemedizin und die Aufrechterhaltung eines Lebens um jeden Preis zu verzichten, hat Anspruch auf den gleichen Respekt. Seine freie Entscheidung darf, wenn er sie klar und rechtlich verbindlich geäußert hat, ebenso wenig zur Disposition gestellt werden. Auch und gerade dann nicht, wenn er sich aufgrund seines Zustands nicht mehr äußern kann. Auch mit Gesetz bleiben die letzten Dinge des Lebens kompliziert. Sie entziehen sich einfachen Lösungen. Aber eine eindeutige gesetzliche Regelung könnte vielen Menschen helfen, die Angst haben, es würde irgendwann gegen ihren Willen entschieden – egal in welche Richtung. Allerdings müssten sie sich auch selbst rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen und ihren Willen klar äußern. Den Fall Schiavo könnte ein Gesetz allein nicht mehr lösen, weil eine Willenserklärung nicht vorliegt. d.lintz@volksfreund.de

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