Überflüssig

Auch wenn es nicht das erwartete Grundsatz-Urteil gab, hat der salomonische Richterspruch des Landgerichts Kaiserslautern Signalwirkung für Ebay-Kunden. Anbietern dürfte jetzt klar sein, dass sie die Internet-Plattform nicht als Werbemedium für zum Teil zwielichtigen Nebenerwerb missbrauchen und irreführende Angebote ins Netz stellen dürfen.

Ansonsten könnte es richtig teuer werden für sie. Und Käufer sollten seit gestern wissen, dass sie die Angebote aufmerksam durchlesen müssen. Beides selbstverständlich, sollte man meinen. Doch die mehr oder weniger anonymen Internet-Auktionen verleiten leider immer häufiger zum Betrug sowohl bei Käufern als auch Verkäufern. Es ist dem milde gestimmten Richter zu verdanken, dass beide Seiten im Haus-Streit mit einem blauen Auge davon gekommen sind. Hätten der naive Anbieter, dem es nur um ein Lockangebot für sein Geschäft ging, und die rechthaberische Käuferin, die auf Teufel komm' raus auf dem völlig unrealistischen Kauf pochte, das Ganze bis in die letzte Instanz durchgefochten, wären beide als Verlierer rausgegangen. Gerichtskosten und eventuelle Baukosten hätten sie ruiniert. Dabei hätte der zwar medienwirksame aber völlig überflüssige Prozess vermieden werden können, wenn beide vorher einfach mal miteinander gesprochen hätten. b.wientjes@volksfreund.de

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