Waches Auge nötig

Wie weit dürfen Kriminalbehörden bei ihren Fahndungsmethoden gehen, um mutmaßlichen Verbrechern das Handwerk zu legen?

Wie weit dürfen Kriminalbehörden bei ihren Fahndungsmethoden gehen, um mutmaßlichen Verbrechern das Handwerk zu legen? Das Bundesverfassungsgericht hatte erneut eine schwierige Güterabwägung zwischen den Sicherheitsbedürfnissen und den bürgerlichen Freiheitsrechten zu treffen. Am Ende entschieden die Roten Roben, dass auch die eigentlich zur Navigation durch den Straßenverkehr gedachten GPS-Geräte bei der Strafverfolgung rechtens sind. Doch ganz wohl gefühlt haben sich die Karlsruher Juristen dabei offenbar nicht.

Verlangten sie doch gleichzeitig vom Staat, eine "unzulässige Rundumüberwachung" auszuschließen. Mit der satellitengestützten Überwachungstechnik ist aber genau diese Gefahr gestiegen. Durch das handliche Mobilsystem lässt sich im Extremfall ein lückenloses Persönlichkeitsprofil erstellen. Dabei verfügen die Behörden ohnehin schon über ein großes Arsenal an Überwachungsmöglichkeiten. Sie reichen von der herkömmlichen Observierung über telefonische Abhörmaßnahmen bis hin zum Einsatz von Videokameras. Natürlich macht der technische Fortschritt auch vor der Welt des Verbrechens nicht Halt. Es wäre grotesk, davor die Augen zu verschließen. Mit der Fülle des polizeilichen und geheimdienstlichen Instrumentariums wird aber auch die Möglichkeit des Missbrauchs größer.

Niemand kann garantieren, dass nicht auch Unschuldige auf diese Weise ins Visier der Behörden geraten. Die politischen Parteien und das Bundesverfassungsgericht müssen deshalb ein waches Auge auf die weitere Entwicklung haben. Dass die Einschränkung der Freiheitsrechte nicht immer Vorfahrt genießt, haben die Roten Roben schon mit ihren Korrekturen beim "großen Lauschangriff" bewiesen.

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