Arme Bundesländer - hohe Einkommensteuer?

Berlin · Geht es nach Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), dann könnten künftig in einigen Bundesländern höhere Einkommensteuern erhoben werden als in anderen. Und die Länder sagen nicht grundsätzlich Nein.

Berlin. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Finanzminister der 16 Bundesländer haben am Donnerstag erörtert, wie die Finanzbeziehungen ab 2019 neu geordnet werden können. Dem Bund schwebt vor, dass die Länder von den geltenden Einkommen- und Körperschaftsteuersätzen abweichen dürfen, allerdings nur für den ihnen zustehenden Anteil, der etwa die Hälfte umfasst. Um drei Prozentpunkte nach oben oder unten soll es gehen können, so die Vorstellung. Diese und anderen Ideen im Überblick:
Steuerföderalismus: In der Praxis könnte der Einkommensteuervorschlag bedeuten, dass etwa das wohlhabende Bayern den Spitzensteuersatz absenken dürfte, während ihn zum Beispiel das klamme Saarland erhöhen müsste. Kritiker werfen ein, dass ein solcher "Steuerföderalismus" die Unterschiede zwischen armen und reichen Ländern noch verstärkt. Das Thema bleibe "Gegenstand der weiteren Verhandlungen", lautet die Stellungnahme der Länder in dem Papier, das dem Volksfreund vorliegt. Die Länder lehnen allerdings Schäubles Vorschlag ab, auch bei den Sozialleistungen unterschiedliche Regelsätze je nach Finanzlage eines Landes zu erlauben.
Soli: Die Debatte um den Soli ist offenbar im Kern entschieden. Weder Bund noch Länder wollen ihn abschaffen. Es geht nur noch darum, ob er eine reine Bundessteuer bleibt und weiterhin gesondert erhoben wird, oder künftig in die Einkommensteuer integriert wird und dort die Sätze entsprechend erhöht. Dann bekämen die Länder etwas mehr als die Hälfte der rund 18 Milliarden Einnahmen, die ab 2019 erwartet werden. Dafür verlangt Schäuble jedoch eine Kompensation. Für den Steuerzahler ist dieser Streit egal. Er wird nicht entlastet - allerdings soll er auch nicht zusätzlich belastet werden, heißt es.

Altschulden: Der Bund lehnt es ab, dass hoch verschuldete Länder ihre Verbindlichkeiten in einen "Altschuldenfonds" geben können. Schäuble denkt wohl höchstens an Zinshilfen und auch das nur, wenn sich die Ländergemeinschaft zur Hälfte daran beteilige. Betroffen sind vor allem das Saarland und Bremen, die die grundgesetzliche Grenze von null Euro neuen Schulden ab 2020 vermutlich nicht einhalten können. Zu den Gegenforderungen des Bundes gehört, dass der Stabilitätsrat die Länderhaushalte stärker überwachen und Verstöße bestrafen soll. Das geht den Ländern zu weit.
Zukunft: Einigkeit besteht wiederum, dass es ab 2020, nach Auslaufen des Solidarpaktes Ost, ein "gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen" geben müsse. Nur sind hier die Details völlig offen.
Länderfinanzausgleich: Keine Vorschläge gibt es zum umstrittensten Punkt, dem Länderfinanzausgleich. Die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wollen weniger zahlen und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die hübsche Idee der Länder, sie zu entlasten, aber das fehlende Geld durch höhere Bundeszuweisungen wieder hereinzuholen, weist Schäuble zurück. Die Länder müssten das Problem schon unter sich regeln, heißt es. Da bis zum Dezember eine Lösung für alle Themen gefunden sein soll, sind also noch turbulente Gespräche zu erwarten.

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