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Proteste und skurrile Eingaben Dringende Anliegen, Protest gegen stures Behördendenken und skurrile Eingaben landeten 2005 beim Bürgerbeauftragten in Mainz: Auf wenig Verständnis stieß ein Mann, der die Einführung eines jährlich wiederkehrenden "Tages des Orgasmus" forderte.

Der Bürgerbeauftragte hat laut Jahresbericht "von der Bearbeitung dieser Eingabe abgesehen". Im Jahr zuvor hatte der selbe Mann die Abschaffung des Weihnachtsmanns gefordert. "Seelische Grausamkeit" machte ein Insasse der JVA Wittlich geltend, weil er von seinem Zellenfenster das Sommerfest der benachbarten Jugendstrafanstalt beobachten konnte, ohne selbst teilnehmen zu können. Ein von ihm beantragtes Fest in der JVA lehnte die Gefängnisleitung jedoch aus Sicherheitsgründen ab. Auch der Beschwerde eines Gefangenen in Wittlich darüber, dass JVA-Bedienstete seine Zelle betreten ohne anzuklopfen, war kein Erfolg beschieden. Das deutlich wahrnehmbare Aufschließen der Zelle bringt aus Sicht der Gefängnisleitung genug Zeit, sich auf die Visite einzustellen. Erfolgreicher war dagegen die Eingabe eines Mannes aus dem Kreis Mayen-Koblenz, der im Personalausweis seinen Ordensnamen, den er bei einem buddhistischen Orden trägt, eintragen lassen wollte. Erst nach Einschaltung des Innenministeriums war der Weg für die Namensergänzung frei. Von Erfolg gekrönt war auch der Protest eines Bestattungsunternehmers im Westerwald, der beim Bürgerbeauftragten reklamierte, er werde von der Polizei nicht mehr bei der Auftragserteilung berücksichtigt. Künftig ist das Unternehmen nach Zusicherung des Polizeipräsidiums beim Auswahlverfahren nach nachvollziehbaren Kriterien nicht mehr außen vor. Vergeblich beantragte ein Koblenzer, das "Deutsche Eck" umzubenennen und das Reiterstandbild Wilhelms I. zu demontieren. Stattdessen sollten Standbilder von Konrad Adenauer und Charles de Gaulles das "Europäische Eck" zieren. Der Stadtrat lehnte es ab, sich damit zu befassen. Mit einer vom Landesstraßenbetrieb auferlegten Bauverbotszone von 15 Metern wollte sich ein Grundstückseigentümer im Kreis Trier-Saarburg nicht abfinden, weil er sich bei der Bebauung seines Grundstücks eingeschränkt sah. Am Ende des Petitionsverfahrens wurde der Abstand um 2,50 Meter verringert. Nach Intervention des Bürgerbeauftragten konnte auch eine Praxis für Massage und Krankengymnastik weiter genutzt werden, obwohl sie nur eine Raumhöhe von 2,24 statt 2,50 Meter aufwies.

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